Volksabstimmungen / Volksentscheide

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Volksabstimmung:

Im Wege der Volksabstimmung wirkt das Volk an der Verfassungsgebung mit. Ein verfassungsänderndes Gesetz wird nur wirksam, wenn das Volk dem vom Landtag verabschiedeten Gesetz mit der Mehrheit der gültigen Stimmen zugestimmt hat.

Volksentscheid / Volksbegehren:

Durch Volksentscheid kann an Stelle des Landtags das Volk selbst Gesetze erlassen. Ein durch ein Volksbegehren zustande gekommender Gesetzentwurf ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, dem Gesetzentwurf zugestimmt hat. Die Mehrheit der Abstimmenden muss mindestens ein Viertel der Stimmberechtigen sein. In Hessen ist auf diesem Wege bisher kein Gesetz zustande gekommen.