Alle im Flächennutzungsplan enthaltenen bereits wirksamen Änderungen finden Sie einzeln mit ausführlichen Beschreibungen auf der folgenden Unterseite.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde und die Art der Bodennutzung dar. Jede Gemeinde ist durch das Baugesetzbuch (BauGB) aufgefordert, für das gesamte Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan aufzustellen.
Im Flächennutzungsplan (FNP) werden im bebaubaren Bereich Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen dargestellt. Zudem werden Gemeinbedarfsflächen mit Einrichtungen, wie beispielsweise Schulen und Krankenhäuser, sowie die wichtigsten Verkehrs- und Grünflächen dargestellt. Darüber hinaus werden im FNP die Flächen dargestellt, die nicht bebaut werden dürfen, wie beispielsweise Wald- und Wasserflächen oder Flächen für die Landwirtschaft. Der Flächennutzungsplan dient bei der Erstellung von Rahmenplänen als Richtschnur. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen müssen diese inhaltlich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans heraus entwickelt werden. Im Bedarfsfall kann der Flächennutzungsplan im Rahmen eines Änderungsverfahrens an die Belange eines Bebauungsplans angepasst werden.
Bild oben: Flächennutzungsplan (FNP) mit allen rechtswirksamen Änderungsbereichen, Stand: September 2022, reduzierte Auflösung zur schnellen Übersicht, Anklicken öffnet Darstellung in neuem Fenster für Zoom-Funktion (JPG-Datei, 4,5 MB)
Stand: September 2022, PDF-Datei mit allen rechtswirksamen Änderungsbereichen, zum großformatigen Ausdrucken / Plotten geeignet.
Download: Flächennutzungsplan - hohe Auflösung (PDF-Datei, 23,2 MB)
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Alle im Flächennutzungsplan enthaltenen bereits wirksamen Änderungen finden Sie einzeln mit ausführlichen Beschreibungen auf der folgenden Unterseite.
Der Landschaftsplan (LSP) stellt die Ziele für eine ökologische Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Informationen zum Landschaftsplan mit Downloads hat das Grünflächenamt auf der folgenden Themenseite zusammengestellt: Landschaftsplanung
Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist im April 2006 in Kraft getreten.
Eine Informationsbroschüre aus dem Jahr 2006 zum Inkrafttreten des Flächennutzungsplans mit verkleinertem Faltplan kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden:
Informationsbroschüre Flächennutzungsplan 2006 (PDF-Datei, 2.879 KB)
1. Offenlage des Flächennutzungs- mit Landschaftsplan
Nach intensiver Vorarbeit in der Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Fachbehörden wurde ein erster Entwurf zum Flächennutzungs- mit Landschaftsplan im Herbst 1999 zur Diskussion in die politischen Gremien eingebracht und zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Durch die Offenlage dieses Entwurfes wurde der Bürgerschaft und den Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit eröffnet, Anregungen und Änderungsvorschläge bei der Stadtverwaltung vorzubringen. Nach Bearbeitung der Änderungs- und Ergänzungsvorschläge, der Anpassung an den "Regionalplan Südhessen (RPS) 2000" und der Integration des neu verfassten Landschaftsplans 2002 wurde die zweite Offenlage des Flächennutzungs- mit Landschaftsplan für 2003 vorbereitet und durchgeführt.
2. Offenlage des Flächennutzungs- mit Landschaftsplan
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2003 die zweite Offenlage des Entwurfs für einen Flächennutzungs- mit Landschaftsplan beschlossen. Nach öffentlicher Bekanntmachung des Termins der Offenlage wurden die Planungsunterlagen vom 13.06.2003 bis einschließlich 14.07.2003 im Stadtplanungsamt ausgehängt. Während dieser Auslegungsfrist hatte die Bürgerschaft Gelegenheit, Anregungen schriftlich oder mündlich beim Stadtplanungsamt vorzubringen. Nach Abwägung und Einarbeitung der Anregungen zur 2. Offenlage sowie der Einarbeitung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Stadt Darmstadt" vom 23.06.2004 waren die Grundzüge der Planung berührt, so dass im Juni 2005 eine dritte, eingeschränkte Offenlage beschlossen wurde.
3. Offenlage
In der Zeit vom 11.07.2005 bis 11.08.2005 fand die dritte Offenlage statt, die eingeschränkt durchgeführt wurde. In dieser dritten Offenlage konnten Stellungnahmen zu Änderungen gegenüber der zweiten Offenlage vorgebracht werden. Nach Abwägung und Einarbeitung der Anregungen wurde der Flächennutzungsplan fertiggestellt.
Beschluss des Flächennutzungsplans
Am 08. Dezember 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den Flächennutzungsplan nach langem Verfahren und einer breiten öffentlichen Diskussion beschlossen. Nach Rechtsprüfung und Genehmigung durch den Regierungspräsidenten ist der Flächennutzungsplan mit der Bekanntmachung im Darmstädter Echo seit 01.04.2006 wirksam.
In dieser Version des Flächennutzungsplans (FNP) sind die seit 2006 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und in Kraft getretenen Änderungen nicht enthalten.
FNP 2006 reduzierte Auflösung zur schnellen Übersicht (PDF-Datei, 6.484 KB)
FNP 2006 hohe Auflösung zum Ausdrucken / Plotten bis Größe DIN-A0 geeignet (PDF-Datei, 11.663 KB)
FNP 2006 Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan 2006 (PDF-Datei, 932 KB)
FNP 2006 Anlagen zum Erläuterungsbericht 2006 (PDF-Datei, 4.900 KB)
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