Schutzgebiete spielen eine wichtige Rolle bei der Bewahrung der Natur. In Darmstadt gibt es verschiedene Arten von Schutzgebieten, die im Bundes- und Hessischen Naturschutzgesetz festgelegt sind. Dazu gehören Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile.

Ein besonderes Schutznetzwerk in Europa heißt "Natura 2000". Es umfasst Gebiete, die nach den Richtlinien der EU für die Erhaltung von Lebensräumen und Arten geschützt sind. In Deutschland wurde dieses Netzwerk aufgebaut, um die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der EU umzusetzen.

Beim Besuch von Schutzgebieten ist es wichtig, sich an die Regeln zu halten, um die empfindlichen Ökosysteme nicht zu stören oder zu beschädigen. Dazu gehört beispielsweise das Vermeiden von Lärm, das Einhalten von ausgewiesenen Wegen und das Respektieren von Sperrgebieten. Es ist auch wichtig, keinen Müll zu hinterlassen und wilde Tiere und Pflanzen nicht zu stören. Besonders in der Vegetationszeit vom 01. März bis zum 30. September ist es wichtig sich rücksichtsvoll zu verhalten. Bleiben Sie auf den Wegen und leinen Sie ihre Hunde an. Indem wir uns verantwortungsvoll in Schutzgebieten verhalten, tragen wir dazu bei, ihre Schönheit und Vielfalt zu erhalten und gleichzeitig anderen Menschen die Möglichkeit zu geben, sie ebenfalls zu genießen.

Landschaftsschutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst Gebiete in allen Bereichen von Darmstadt. Es ist in zwei Zonen unterteilt und ist ungefähr 6.700 Hektar groß. Die erste Zone besteht aus zwei Teilen den "Griesheimer Sand" und den "Prinzenberg bei Eberstadt". Die zweite Zone umfasst die restlichen Gebiete. Die beiden Teile der ersten Zone sind besonders wichtig für den Schutz von Vögeln und werden Teil des kohärenten europäischen Netzes von Schutzgebieten „Natura 2000“.

In Landschaftsschutzgebieten geht es vor allem darum, die vielfältigen Funktionen einer Kulturlandschaft für uns Menschen zu bewahren. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten, in denen seltene Arten und Lebensräume geschützt werden, stehen hier drei Hauptziele im Fokus:

  1. Die Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Prozesse und der Nutzungsmöglichkeiten der Natur.
  2. Die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes.
  3. Die Sicherung der Landschaft als wichtiger Ort für Erholung und Freizeitaktivitäten.

Insofern enthalten die Schutzverordnungen überwiegend Genehmigungsvorbehalte und keine strengen Verbote. Ein Genehmigungsvorbehalt bedeutet, dass für ein Vorhaben eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt wird, wenn die Maßnahme mit den Schutzzielen vereinbar ist. In der Gemarkung Darmstadt ist dies bei der UNB Darmstadt formlos schriftlich zu beantragen. 

Naturschutzgebiet

Im Gemarkungsbereich der Stadt Darmstadt gibt es derzeit 13 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 823 ha.
Neun dieser Naturschutzgebiete wurden als "Natura 2000"-Gebiete (ggf. hier Verlinkung) eingestuft.

Die Lage der Naturschutzgebiete zeigt sehr deutlich, dass sich der Ausweisungsschwerpunkt im Darmstädter Osten befindet. Dies ist kein Zufall. Grund dafür ist, dass sich durch die naturräumliche Ausstattung und der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten ein außergewöhnliches Vorkommen wertvoller und schützenswerter Biotopstrukturen mit entsprechendem Artenspektrum herausbilden konnte. Naturschutzgebiete in Darmstadt bieten Rückzugsorte für die lokale Flora und Fauna. Zu den bedeutendsten Gebieten gehören zum Beispiel die Silzwiesen, wo einige bedrohte Pflanzenarten zu finden sind oder auch der ehemalige August-Euler-Flugplatz und die nahe gelegene Griesheimer Düne, welche neben einer Vielzahl an Pflanzenarten auch einen wichtigen Lebensraum für seltene Vögel bieten. Durch Schutzmaßnahmen, wie Aufwertung von Lebensräumen und Besuchermanagement wird ihre ökologische Vielfalt bewahrt. 

Bessunger Kiesgrube 11,20 ha
Brömster bei Darmstadt Eberstadt 9,60 ha
Darmbachaue von Darmstadt 66,90 ha
Düne am Ulvenberg von Darmstadt-Eberstadt 8,89 ha
Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt 71,10 ha
Griesheimer Düne und Eichenwäldchen 48,00 ha
Hegbachaue bei Messel (Teilbereich) 228,36 ha
Großer und Kleiner Bruch von Rossdorf (Teilbereich) 43,38 ha
Kleewoog von Gräfenhausen (Teilbereich) 20,89 ha
Lerchenberg und Kernesbellen von Darmstadt-Eberstadt 17,11 ha
Mörsbacher Grund von Darmstadt-Arheilgen 66,56 ha
Scheftheimer Wiesen bei Darmstadt 165,10 ha
Silzwiesen von Darmstadt-Arheilgen 66,00 ha
  823,09 ha

Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt

"Natura-2000"-Gebiete

Natura 2000 ist ein großes Netzwerk von Schutzgebieten in Europa. Dieses wurde von den EU-Mitgliedstaaten ins Leben gerufen und basiert auf der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aus dem Jahr 1992. Die Buchstaben F, F und H stehen für Fauna (Tierwelt), Flora (Pflanzenwelt) und Habitat (Lebensraum).

Natura 2000 umfasst auch Gebiete, die gemäß der Vogelschutzrichtlinie von 1979 geschützt werden sollen. Beide Richtlinien haben das Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten, indem bestimmte Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten geschützt, gepflegt und entwickelt werden. Die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist verbindlich und gilt als EU-Recht.

Die für die Stadt Darmstadt gemeldeten FFH-Gebiete sind bereits als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete geschützt. Sie zeichnen sich insbesondere durch wertvolle Buchenwälder, Schlucht- und Hangmischwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, wassergeprägte Laubwälder, Magerrasen und magere Flachland-Mähwiesen aus.

Seit 2001 erfolgt eine systematische und sehr differenzierte Grundlagenerfassung nach einheitlichen Kriterien, um u.a. die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festlegen und so genannte Bewirtschaftungs-(Management-)Pläne erstellen zu können.

FFH-Gebiete dürfen sich nach den EU-Vorgaben nicht verschlechtern. Insofern wurde das Instrument der FFH-Verträglichkeitsprüfung in die Naturschutzgesetzgebung integriert. Dieses Instrument kommt zum Tragen, wenn durch Pläne oder Projekte FFH-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden können.

 

"Natura 2000"-Gebiete in der Wissenschaftsstadt Darmstadt:

Griesheimer Düne mit Eichenwäldchen (6117-301) 43,00 ha
Düne am Ulvenberg von Darmstadt-Eberstadt (6117-302) 7,00 ha
Lerchenberg und Kernesbellen (6117-303) 16,00 ha
Ehemaliger August-Euler-Flugplatz von Darmstadt (6117-304) 68,00 ha
Weißer Berg bei Darmstadt und Pfungstadt (6117-306) 91,00 ha
Pfungstädter Düne (6117-307) 10,00 ha
Streuobstwiesen von Darmstadt-Eberstadt (6117-308) 42,00 ha
Beckertanne von Darmstadt (6117-309) 69,00 ha
Griesheimer Sand (6117-401) 317,00 ha
Prinzenberg bei Darmstadt-Eberstadt (6117-403) 342,00 ha
Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue (6118-304) 318,00 ha

Naturdenkmäler

Naturdenkmäler werden ausgewiesen, um ihre Schönheit, Seltenheit oder Einzigartigkeit zu bewahren. Aber auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen werden sie unter Schutz gestellt. Diese dürfen nicht zerstört oder gar entfernt werden. In Darmstadt gibt es eine Vielzahl solcher bemerkenswerten Naturwunder, die nicht nur beeindrucken, sondern auch dazu beitragen, die natürliche Vielfalt unserer Umgebung zu bewahren

Der Schutz und die Erhaltung von Naturdenkmälern liegen in der Verantwortung jedes Einzelnen. Durch respektvolles Verhalten und Achtsamkeit können wir dazu beitragen, diese einzigartigen Naturschätze zu bewahren. Das Betreten sensibler Bereiche, das Abreißen von Pflanzen oder das Stören von Tieren ist stets zu unterlassen. Durch bewusstes Handeln können wir sicherstellen, dass Naturdenkmäler auch in Zukunft für alle erlebbar bleiben.

Entdecken Sie die Naturdenkmäler Darmstadts und lassen Sie sich von ihrer Schönheit und Vielfalt verzaubern. Ob bei einer Wanderung im Wald oder einen Spaziergang durch die Stadt.  Weitere Informationen finden Sie hier

Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete

Das Regierungspräsidium weist zum Schutz von Trinkwassergewinnungsanlagen und Heilquellen Schutzgebiete aus. Hier finden Sie nähere Informationen über Wasserschutzgebiete sowie eine Übersicht Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete

Biotope

Viele besondere Biotope sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder § 25 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG). Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Insbesondere § 30 BNatSchG definiert geschützte Biotope und regelt deren Schutz und Pflege. Danach sind bestimmte Lebensräume, wie Moore, Heiden, Trockenrasen und Feuchtgebiete, aufgrund ihrer besonderen ökologischen Bedeutung gesetzlich geschützt. Geschützte Biotope spielen in Darmstadt eine wichtige Rolle für den Erhalt der Biodiversität und des ökologischen Gleichgewichts. Eingriffe in diese Biotope sind grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Dies gilt für Maßnahmen wie zum Beispiel das Bebauen, Roden, Entwässern oder Auffüllen dieser Flächen.

Sie planen einen Eingriff in ein gesetzlich geschütztes Biotop?

Für eine Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde.

Darmstadt hat eine Vielzahl von Flächen, mehr oder weniger in urbanem Kontext, die als Biotope geführt werden. Dies können z.B. Waldrestflächen sein, oder Streuobstwiesen, Feldhecken, Lärmschutzwälle, Sukzessionsflächen, Baumreihen oder Amphibienteiche. Einige stammen aus der Umsetzung des Landschaftsplanes der Stadt Darmstadt, andere aus naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. Alle diese Flächen haben gemeinsam, dass die Natur hier Regie führt.

Feldgehölze sind meist kleinflächige, oft langgezogene Bestände von Bäumen und Sträuchern in einer landwirtschaftlich genutzten Umgebung. Sie bieten einer Vielzahl von Tieren (vom Käfer bis zum Fuchs) Rückzugs- und Lebensräume in unserer deckungs- und strukturarmen Kulturlandschaft. Zudem erfüllen Gehölzgruppen durch das Brechen des Winds wichtige Ökosystemfunktionen, beispielsweise in der Regulierung abiotischer Faktoren (Bodenerosion, Wasserhaushalt und Temperatur). Treten Feldhecken bzw. –gehölze vermehrt auf, können Sie durchaus landschaftsbestimmend sein. Im Darmstädter Stadtgebiet stechen Sie uns vor allem in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen um Arheilgen und Wixhausen ins Auge.

Die Streuobstwiese ist eine traditionelle, extensive Form des Obstbaus mit verstreut stehenden, hochstämmigen Obstbäumen unterschiedlicher Altersstufen und Sorten mit klar erkennbaren Einzelbäumen. Die Fläche zwischen und unter den Obstbäumen wird meist als Weideland benutzt (sog. Unternutzung); es gibt aber auch Streuobstäcker mit acker- oder gartenbaulicher Nutzung. Streuobstwiesen, besonders solche mit Weidenutzung, sind durch ihren Strukturreichtum Lebensraum für eine artenreiche Fauna, vor allem für Arthropoden und Vögel. Im Darmstädter Stadtgebiet finden wir Streuobstwiesen hauptsächlich westlich und südwestlich von Eberstadt.

Die Biotope in Form von Waldreststücken und Lärmschutzwällen liegen oft sehr nah an der Wohnbebauung bzw. dem Schnellstraßennetz in und um Darmstadt. Die Waldreste sind meist bei der Erschließung neuer Quartiere (durch Rodung) im Süden Darmstadts entstanden. Die Mehrzahl der Lärmschutzwälle ist baumbestanden und hat dadurch Waldcharakter. Beide Flächentypen stehen unter hohem “Zivilisationsdruck”. Zusätzlich zu Ihrer Nähe zu Siedlungen oder vielbefahrenen Straßen werden sie sehr oft als Naherholungsgebiete verstanden und genutzt. In vielen dieser Biotope finden sich daher mehr oder weniger ausgeprägte Trampelpfade.

Walderhalt

Der Zustand des Walds, vor allem des Westwalds, hat sich in den letzten zehn Jahren aufgrund des Klimawandels mit langen, anhaltenden Trockenperioden in der Vegetationszeit deutlich verschlechtert. Auf großen Flächen im Westwald sind vor allem ältere Buchen augenscheinlich schwer geschädigt oder bereits abgestorben. Eine ertragsorientierte Bewirtschaftung des Stadtwalds ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen forstfachlich nicht länger möglich sowie politisch nicht mehr gewollt.

Bereits 2017 wurde deshalb der Holzeinschlag mit Beschluss des Magistrats vom 29.03.2017 auf 56 % des durchschnittlichen Gesamtzuwachses auf 5.848 Erntefestmeter pro Jahr reduziert. Ab 2019 wurde auf Grundlage eines Moratoriums vollständig auf die Nutzung und den Verkauf von Holz im Stadtwald Darmstadt verzichtet - auch auf den Brennholzverkauf an Privatleute. 

Weitere Informationen finden Sie hier  

Schutzgebiete

Adresse

Umweltamt, Abt. Untere Naturschutzbehörde

Standort Hilpertstraße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Standort Hilpertstraße

Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
ÖPNV Hauptzollamt

Schutzgebiete

Kontakt

Telefon (06151) 13-3281
Fax (06151) 13-3287
E-Mail umweltamt@darmstadt.de

Biotope und Walderhalt

Adresse

Grünflächenamt, Abt. Forsten, Biotopschutz, Stadtbäume

Standort Hilpertstraße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Standort Hilpertstraße

Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
ÖPNV Hauptzollamt

Biotope und Walderhalt

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Telefon (06151) 13-2923
Fax (06151) 13-2932
E-Mail gruenflaechenamt@darmstadt.de