Die nächste Ausländerbeiratswahl findet im Frühjahr 2026 statt.
Die nächste Ausländerbeiratswahl findet im Frühjahr 2026 statt.
Der Ausländerbeirat ist ein von den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern Darmstadts gewähltes kommunales Gremium.
Die rechtliche Grundlage für den Ausländerbeirat ist die Hessische Gemeindeordnung.
Der Magistrat ist verpflichtet, den Ausländerbeirat über alles zu unterrichten, was zur Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich der Interessenvertretung der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Beratung der Gemeindeorgane, notwendig ist.
Der Ausländerbeirat fördert die sozialen und kulturellen Aktivitäten der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner. Er vertritt ihre Interessen gegenüber Gemeindeorganen und der Verwaltung und steht in ständigem Kontakt mit den Fraktionen, politischen Parteien, sozialen Organisationen und Migrantenvereinen.
Der Ausländerbeirat setzt sich unter anderem ein für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller Einwohnerinnen und Einwohner Darmstadts, sowie gegen Vorurteile, Diskriminierung und Gewalt.
Bei der Ausländerbeiratswahl werden die Mitglieder des Ausländerbeirats analog dem Wahlsystem der allgemeinen Kommunalwahlen nach einem Verhältniswahlsystem mit Elementen der Personenwahl gewählt. Alle Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. In Darmstadt sind dies 21 Stimmen. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre. Wahlberechtigt sind nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler. Kandidieren und gewählt werden können aber auch grundsätzlich Doppelstaatler und Eingebürgerte (Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner im Inland erworben haben).
In Darmstadt ist auch Briefwahl möglich. Das Stadtgebiet Darmstadt wird in acht Wahlbezirke und 2 Briefwahlbezirke aufgeteilt.
Die nächste Ausländerbeiratswahl findet im Frühjahr 2026 statt.
Aufgaben des Ausländerbeirates sind insbesondere
Der Ausländerbeirat hat das Recht, ausländische Einwohnerinnen und Einwohner für die Wahl in Kommissionen und andere Beiräte der Stadt vorzuschlagen. Der Ausländerbeirat hat in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen Antrags- und Rederecht.
Der Magistrat hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist. Wünsche und Anregungen des Ausländerbeirates, die über den Zuständigkeitsbereich der Stadt Darmstadt hinausgehen, werden von ihr an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Rechten des darmstädter Ausländerbeirates finden Sie in der Ausländerbeiratssatzung oder in der Hessische Gemeindeordnung (HGO) §§ 84 bis 88.
Dateiname | Info |
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2022_Flyer_AB_Arabisch.pdf | 254 KB |
2022_Flyer_AB_Deutsch.pdf | 206 KB |
2022_Flyer_AB_Englisch.pdf | 202 KB |
2022_Flyer_AB_Kurdisch.pdf | 218 KB |
2022_Flyer_AB_Persisch.pdf | 272 KB |
2022_Flyer_AB_Polnisch.pdf | 251 KB |
2022_Flyer_AB_Russisch.pdf | 258 KB |
2022_Flyer_AB_Somali.pdf | 202 KB |
2022_Flyer_AB_Spanisch.pdf | 203 KB |
2022_Flyer_AB_Tuerkisch.pdf | 256 KB |
2022_Flyer_AB_Urdu.pdf | 360 KB |
Die Termine der Ausländerbeiratssitzungen sind öffentlich. Bitte melden Sie Ihre Teilnahmen als Gast über die Geschäftsstelle des Ausländerbeirates an.
Diese Satzung bildet Regelwerk und Rechtsnorm des Ausländerbeirates Darmstadt.
Die HGO bildet die rechtliche Grundlage für den Ausländerbeirat in Darmstadt (Ausländerbeiräte §§ 84 bis 88).
Hier finden Sie eine Auflistung aller Ausländerbeiräte in Hessen, sowie weiterführende Informationen rund um diese Thematik.
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