Die ursprüngliche Aufgabe eines Archivs ist die Verwahrung städtischer Urkunden und Verwaltungsunterlagen. Den ersten Hinweis darauf in Darmstadt gibt ein Vermerk aus dem Jahr 1565 über die Anschaffung einer Truhe zur Aufbewahrung städtischer Urkunden, Gerichtsbücher und des Stadtsiegels. Aufgestellt war sie in der Stadtkirche. 1609 brachte man die städtischen Urkunden und Amtsbücher in das Gewölbe des einige Jahre zuvor erbauten Alten Rathauses. 1688 ist vom „Rathausarchiv“ die Rede, 1705 wurde anlässlich einer Neuordnung erstmals die Bezeichnung „Stadtarchiv“ verwendet.