Die hier abrufbaren Planungsunterlagen entsprechen dem Stand des Verfahrens während der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 12.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023 stattgefunden hat. Erläuterungen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie auf unserer Themenseite Verfahrensablauf.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in diesem Verfahrensschritt ist mittlerweile abgelaufen.
für das Gebiet im Westen von Darmstadt, unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Griesheim, östlich der Flughafenstraße, mit den Flurstücken Flur 117, Flurstück Nr. 1/7, 2, 3, und der Eberhardtstraße mit den Flurstücken, Flur 116, Nr. 13/2, 14/1 tlw. und 1/10 tlw.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an den oben genannten Bauleitplanverfahren und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen wurden die Planungsunterlagen für das oben genannte Gebiet gemäß Beschluss des Magistrats vom 31.05.2023 für die Dauer von einem Monat zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Dateiname | Info |
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Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung | 15 MB |
Vorentwurf Bebauungsplan | 740 KB |
Textliche Festsetzungen | 1 MB |
Um der fortwährenden und steigenden Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gerecht zu werden, beabsichtigt die Stadt die Ausweisung von Gewerbeflächen auf bereits versiegelten Konversionsflächen des ehemaligen Airfield Griesheim.
Mit dem Bebauungsplan W 67 – Ehem. Airfield Griesheim - soll Planungsrecht für ein Gewerbegebiet geschaffen werden. Im westlichen Teil des Planungsgebietes soll das geplante Einsatztrainingszentrum der Generalzolldirektion (ETZ) entstehen. Um die Entwicklung des Bebauungsplans W 67 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu gewährleisten, ist die Änderung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil hauptsächlich von „Waldflächen“ in „Gewerbliche Bauflächen“ sowie im kleineren Umfang von „Gewerbliche Bauflächen“ in „Waldflächen“ erforderlich (18. Änderung des Flächennutzungsplans).
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