Gleichstellungspolitik in der Stadtverwaltung

Chancengleicheit für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Darmstadt

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) gibt der Verwaltung und den Frauenbeauftragten seit 1994 zahlreiche Instrumente an die Hand, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern aktiv zu verwirklichen und bestehende Unterrepräsentationen von Frauen zu beseitigen. Die Frauenförderpläne konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben. 

Download Frauenförder- und Geichstellungsplan der Stadtverwaltung

Gesetzliche Vorgaben sind nach wie vor notwendig, um auf tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit hinzuwirken. Der öffentliche Dienst übernimmt dabei auch eine Vorbildfunktion für betriebliche Gleichstellungsarbeit in Unternehmen der freien Wirtschaft.
 

Flyer “Wir stehen ein für Gleichberechtigung”

Der Flyer informiert über die Gleichstellungsarbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeeauftragten der Stadtverwaltung Darmstadt und der Eigenbetriebe.

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Beruf und Familie vereinbaren

Ein wesentlicher Beitrag zur gelungenen Gleichstellungspolitik ist die reflektierte Betrachtung der unterschiedlichen Lebens- und Erwerbsbiographien von Frauen und Männern. Deshalb setzt sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt das Ziel einer familienfreundlichen Personalpolitik. Sie soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und durch entsprechende Maßnahmen fördern. Seit 2009 Ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt Mitglied im Unternehmensnetzwerk “Erfolgsfaktor Familie” und bündelt ihre familienbewusste Personalpolitik unter dieser Überschrift.

Flyer “Väter vereinbaren Beruf und Familie”

Der Flyer informiert insbesondere männliche Beschäftigte und (werdende) Väter in der Stadtverwaltung Darmstadt zu den Möglichkeiten und Vorteilen familiärer Auszeiten (Elternzeit) und zeigt positive Beispiele auf.

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Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt oder Privatsache der Betroffenen, sondern erfordert eine klare und eindeutige Positionierung der Arbeitgeberseite - so die Haltung der Stadtverwaltung Darmstadt. Sie setzt sich seit vielen Jahren durch und klare Regelungen in Form einer Dienstvereinbarung sowie verpflichtenden Schulungen für Führungskräfte für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ein.

Download Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung 


Ausführliche Information der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte:

Broschüre "Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"