Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt oder Privatsache der Betroffenen, sondern erfordert eine klare und eindeutige Positionierung der Arbeitgeberseite - so die Haltung der Stadtverwaltung Darmstadt. Sie setzt sich seit vielen Jahren durch und klare Regelungen in Form einer Dienstvereinbarung sowie verpflichtenden Schulungen für Führungskräfte für den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ein.
Download Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung
Ausführliche Information der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte:
Broschüre "Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"