Die Regierung einer Stadt heißt in Hessen Magistrat. Dieser setzt sich aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.
Als Verwaltungs- und „ausführendes Organ“ trifft der Magistrat Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung unterstützt, die ihm mit ihren Ämtern und Betrieben untersteht.
An der Spitze des Magistrats steht die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, die oder der direkt von der Bevölkerung gewählt wird. Die Amtszeit eines Stadtoberhauptes beläuft sich wie die der hauptamtlichen Magistratsmitglieder auf sechs Jahre, die Amtszeit der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder beträgt fünf Jahre.
Dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt gehören sechs hauptamtliche Dezernentinnen und Dezernenten an:
Die Reihenfolge der Magistratsmitglieder ergibt sich aus der Zugehörigkeitsdauer zum Gremium.
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