Rund um den Hund

In Darmstadt leben rund 5300 Hunde – treue Begleiter, Spielkameraden und Familienmitglieder. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier in unserer Stadt harmonisch funktioniert, möchten wir Ihnen auf dieser Seite alle wichtigen Informationen rund um das Thema Hund bieten. Ob Anmeldung und Hundesteuer, Leinenpflicht oder Tipps zu hundefreundlichen Orten – hier finden Sie alles, was Sie für ein verantwortungsvolles Miteinander wissen müssen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Jede Person, die einen Hund hält, ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

Für die An- und Abmeldung eines Hundes ist keine persönliche Vorsprache notwendig.
Hierzu ist das entsprechende Formular ausgefüllt und unterschrieben zu übersenden.

Alle Informationen rund um die Hundesteuer und die An- und Abmeldung finden Sie hier im digitalen Rathaus

Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:

1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire-Bullterrier,
4. Bullterrier,
5. American Bulldog,
6. Dogo Argentino,
7. Kangal (Karabash),
8. Kaukasischer Owtscharka,
9. Rottweiler.

Sofern der von Ihnen gewünschte Hund hier aufgelistet ist, müssen Sie einen Antrag zum Erhalt einer Haltererlaubnis für gefährliche Hunde stellen.

Alle Informationen dazu finden Sie hier im digitalen Rathaus

Hunde müssen in öffentlichen Parks an einer kurzen Leine geführt werden. Sie dürfen nicht auf Rasenflächen, in Blumenbeete, in Teiche oder in Planschbecken gehen. Wenn Schilder den Park für Hunde sperren, dürfen Hunde dort gar nicht hin. Wege und Plätze dürfen nicht durch Hunde verunreinigt werden. Auf Liegewiesen und Spielplätzen sind Hunde nicht erlaubt. Wenn ein Hund etwas verschmutzt, muss der Halter die Verunreinigung auf eigene Kosten beseitigen. ( §4 Grünanlagensatzung)

Afrikanische Schweinepest: Leinenpflicht

Aufgrund der afrikanischen Schweinepest gibt es weitere Bereiche, wo Hunde an der Leine bleiben müssen. In folgenden Bereichen sind Hunde an einer maximal 5 Meter langen Leine zu führen:

  • im Wald
  • innerhalb eines Abstands von 100 Meter vom Waldrand entfernt
  • in nicht einsehbaren Bereichen im Feld (Büsche und hochstehende Felder ab einer Wuchshöhe von 30 cm)

weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest gibt es auf dieser Seite.

In Darmstadt gibt es zwei ausgewiesene Hundespielplätze: Im Bürgerpark und im Orangeriegarten.

 

Hundewiese im Bürgerpark

Die Hundewiese im Bürgerpark bietet auf ca. 4400 Quadratmeter eine großzügige Freilauffläche zum Bewegen und Spielen ohne Leinenpflicht. Sie ist mit einem Zaun abgetrennt, der 2025 auf 1,60 Meter erhöht wird. Bänke und einen Sandbuddelbereich gibt es bereits. 

Anfahrt: Hundewiese im Bürgerpark, Kastanienallee 19, 64289 Darmstadt

Hundewiese im Orangeriegarten

Die Hundewiese im Orangeriegarten ist 1800 Quadratmeter groß und ebenfalls mit einem Zaun abgetrennt. 

Adresse: Hundewiese Orangerie, Klappacher Str. 66, 64285 Darmstadt

Bitte beachten Sie, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt kontinuierlich an der Verbesserung der Hundewiese arbeitet, um die Sicherheit und den Komfort für alle Besuchenden zu erhöhen.

Hundegebell kann als Ruhestörung gelten, wenn es die Nachbarn wesentlich beeinträchtigt. Ob eine solche Beeinträchtigung vorliegt, hängt von der Art, Dauer und Tageszeit des Bellens ab. Häufiges Bellen kann auch auf eine nicht artgerechte Tierhaltung zurückzuführen sein.

Während Hundehalter das Bellen oft als natürliche Lebensäußerung wahrnehmen, empfinden Nachbarn es mitunter als störenden Lärm. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn:

  • der Lärm mindestens zwei Nachbarn erheblich belästigt,

    und / oder

  • das Bellen zur Nachtzeit (22:00 bis 7:00 Uhr) erfolgt, oder

Was passiert bei Beschwerden?
Wenn sich mindestens zwei unabhängige Nachbarn gestört fühlen, kann die Ordnungsbehörde einschreiten und ein Bußgeldverfahren einleiten. Beschwerden können zivilrechtlich auch über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geltend gemacht werden (§ 1004 in Verbindung mit § 906 BGB).

Wie können Beschwerden eingereicht werden?
Beschwerden senden Sie bitte an das Ordnungsamt per E-Mail an sicherheitswesen@darmstadt.de. Geben Sie dabei folgende Informationen an:

  • Datum und Uhrzeit der Störung,
  • Beschreibung der Störung,
  • Kontaktdaten der betroffenen Nachbarn sowie der Hundehalter.

Kontakt:
Herr Schiemer, Ordnungsamt
Telefon: 06151 13 2268

Grundsätzlich fallen in Darmstadt aufgefundene Heim- und Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere unter das Fundrecht (§§ 965–984 BGB). Finderinnen und Finder sind verpflichtet, den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde zu melden. Ein Behalten des Tieres ohne Meldung ist nicht erlaubt.

In Darmstadt müssen gefundene oder zugelaufene Tiere, deren Besitzer nicht bekannt ist, im Tierheim Darmstadt oder bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abgegeben werden. Polizei und Tierheim nehmen die Personalien der Finderin oder des Finders auf – damit ist die gesetzliche Anzeigepflicht erfüllt. Tiere, die bei der Polizei abgegeben werden, werden anschließend in das Tierheim Darmstadt gebracht.

Bei sommerlichen Temperaturen kann ein Auto schnell zur tödlichen Falle für Hunde werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Das Einschlagen einer Autoscheibe stellt juristisch gesehen eine Sachbeschädigung dar und kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Situation einschätzen: Zeigt der Hund deutliche Anzeichen von Überhitzung (starkes Hecheln, Schaum vor dem Maul, Apathie, beschlagene Scheiben)? Dann besteht akute Lebensgefahr.
  • Verantwortliche suchen: Versuchen Sie, den Halter oder die Halterin ausfindig zu machen – etwa durch Ausrufe im Supermarkt oder auf dem Parkplatz.
  • Polizei oder Veterinäramt verständigen: Rufen Sie die Polizei (110) oder das örtliche Veterinäramt an und schildern Sie die Situation.
  • Dokumentation: Fotografieren oder filmen Sie den Zustand des Hundes und dokumentieren Sie Ihre Schritte (z. B. Uhrzeit, Anrufprotokolle). Ziehen Sie, wenn möglich, Zeugen hinzu.
  • Letzter Ausweg: Ist der Hund offensichtlich in Lebensgefahr und keine Hilfe in Sicht, dürfen Sie die Scheibe einschlagen, um den Hund zu retten. In akuten Notfällen greift der sogenannte rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB). Das bedeutet: Wenn das Leben des Hundes ernsthaft in Gefahr ist und keine andere Möglichkeit besteht, ihn zu retten, bleibt das Einschlagen der Scheibe straffrei. Wichtig ist jedoch, dass Sie zuvor alle anderen Optionen geprüft haben.

Wichtig: Handeln Sie überlegt und nachvollziehbar, um den rechtfertigenden Notstand glaubhaft darlegen zu können.

Auch Personen, die ihre Hunde bei Hitze im Auto zurücklassen, handeln verantwortungslos und können rechtlich belangt werden. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz drohen Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Wenn Sie auf der Straße von einem Hund gebissen wurden, sollten Sie zügig handeln, um Ihre Gesundheit zu schützen und rechtliche Schritte einleiten zu können. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  • Wunde versorgen: Waschen Sie die Bisswunde sofort gründlich mit Wasser und Seife aus, um das Infektionsrisiko zu verringern. Tragen Sie ein antiseptisches Mittel auf. Decken Sie die Wunde mit einem sterilen Verband ab. Lassen Sie die Verletzung ärztlich untersuchen, auch wenn sie klein erscheint. Hundebisse können tiefe Verletzungen oder Infektionen wie Tollwut oder Tetanus verursachen.
  • Halter ausfindig machen: Bitten Sie den Hundehalter, vor Ort zu bleiben, und fragen Sie nach seinen Kontaktdaten sowie den Impfstatus des Hundes (insbesondere gegen Tollwut). Notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.
  • Polizei oder Ordnungsamt informieren: Melden Sie den Vorfall, insbesondere wenn der Hund unangeleint war oder der Halter flüchtet.
  • Tierarzt kontaktieren: Falls der Hund fremd oder herrenlos ist, kann das Veterinäramt überprüfen, ob das Tier gesund ist
Vorlesehündin Eléva und ihre Besitzerin Frau Eilenstein sitzen gemeinsam auf einer Wiese

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