Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Weitere Informationen zur Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe/UVG und AfA finden Sie hier

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten.

Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Eine gerichtliche Entscheidung über den Unterhalt gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Es gilt:

  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (12. Geburtstag) können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten.
  • Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt zum 1. Januar 2024 monatlich:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 230 Euro,
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 301 Euro,
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 395 Euro.

Um sofort alle Fragen klären und möglichst schnell über den Antrag entscheiden zu können, ist das persönliche Gespräch bei einer Antragstellung wichtig. Bitte vereinbaren Sie hierfür im Voraus einen Termin.  

Füllen Sie vorab den Antrag und das Merkblatt, bei Kindern ab 12 Jahren zusätzlich die Anlage für Kinder ab 12 Jahren aus.  

Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei Ihrem Termin, per Post oder online gestellt werden. 

 

Neben dem ausgefüllten Antrag und dem unterschriebenen Merkblatt müssen noch folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Aufenthaltstitel - Niederlassungs-/Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers und des Kindes
  • Kindergeldnachweis (Kontoauszug)
  • Vaterschaftsanerkenntnis bzw. Urteil über die Feststellung der Vaterschaft
  • Unterhaltstitel (Urteil, Vergleich, Urkunde des Jugendamtes bzw. notarielle Vereinbarungen)
  • ggf. Scheidungsurteil
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. aktueller SGB II Bescheid des antragstellenden Elternteils
  • ggf. Anschrift des beauftragten Anwaltsbüros
  • ggf. Nachweis über den Bezug von Halbwaisenrente bzw. über Unterhaltszahlungen des familienfernen Elternteils

     

Für Kinder ab 12 Jahren zusätzlich:

  • ggf. Einkommensnachweis des antragstellenden Elternteils

     

Für Kinder ab 15 Jahren zusätzlich:

  • Schulbescheinigung
  • ggf. Ausbildungsvertrag + Gehaltsabrechnungen des Kindes
  • Vermögensnachweise des Kindes

Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses erfolgt immer im Voraus für den nächsten Monat.

Schnell-Check

Prüfen Sie hier, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

 

jetzt prüfen

Unterhaltsvorschuss beantragen

Hier geht es zum Online-Antrag für Unterhaltsvorschuss

Zum Antrag

Ganß, Harald

Sachgebietsleitung Unterhaltsvorschuss

Telefon (06151) 13-2479
Fax (06151) 13-4412
E-Mail unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Blitz, Achim

Telefon (06151) 13-4410
Fax (06151) 13-4412
E-Mail unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Flath, Yannis

Telefon (06151-) 13-3755
Fax (06151-) 13-4412
E-Mail unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Müller

Telefon (06151) 13-3374
Fax (06151) 13-4412
E-Mail unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Seib

Telefon (06151) 13-2054
Fax (06151) 13-4412
E-Mail unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Thalheimer, Laura

Telefon (06151) 13-4409
Fax (06151) 13-4412
E-Mail unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Werkmann

Telefon (06151) 13-4405
Fax (06151) 13-4412
E-Mail unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de

Wolda-Ruckelshaußen, Birgit

Telefon (06151) 13-3126
Fax (06151) 13-4412
E-Mail unterhaltsvorschusskasse@darmstadt.de