Im verwaltungsinternen Bereich fördert das Frauenbüro Macht und Teilhabe von Frauen über konkrete Maßnahmen im Rahmen der internen Gleichstellungsarbeit im Rahmen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes.
Auch wenn etwas Bewegung in die Geschlechterverhältnisse gekommen ist, ist die Verteilung von Macht und Teilhabe zwischen Frauen und Männern immer noch sehr ungleich. Bereits im Jahr 2013 stellten Dr. Barbara Siegler und Dr. Elke Wiechmann in einem Dossier zur Gleichstellungsarbeit drei zentrale Dimensionen der Ungleichheit fest:
Nach wie vor wirken Rollenstereotype fort und zementieren Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern in den benannten Dimensionen. Sie zeigen sich in verschiedenen Lebensbereichen und sind wissenschaftlich belegt. In Bezug auf Arbeit und Geld fassen der Gender Pay Gap und der Gender Care Gap dies in Zahlen. Die negativen Auswirkungen der Unter- bzw. Überrepräsentanz von Frauen in diesen Bereichen zeigt sich in er sogenannten Rentenlücke, dem Gender Pension Gap.
Auch im Bereich von Macht und Entscheidungspositionen zeigt die Realität in den Spitzen von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, aber auch in Verwaltungen und demokratisch gewählten Gremien, dass wir von einer Geschlechterparität noch weit entfernt sind.
Die Arbeit des Frauenbüros setzt mit unterschiedlichen Maßnahmen an verschiedenen Stellen in der Lebensbiografie von Frauen an. Ziel ist, Frauen zu befähigen und zu bestärken, beruflich voranzukommen und gut bezahlte (Führungs-) Positionen zu erreichen sowie vermehrt nach Macht- und Entscheidungspositionen zu besetzen und in verschiedensten Bereichen aktiv mitzugestalten.
Im verwaltungsinternen Bereich fördert das Frauenbüro Macht und Teilhabe von Frauen über konkrete Maßnahmen im Rahmen der internen Gleichstellungsarbeit im Rahmen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes.
In der externen Gleichstellungsarbeit setzt sich das Frauenbüro u.a. mit verschiedenen Maßnahmen im Rahmen des 1. Gleichstellungsaktionsplans für mehr Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen ein.