Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet sind im Hessischen Straßengesetz sowie in der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt. Dies betrifft beispielsweise Außengastronomie, Werbeaufsteller / Kundenstopper, Warenauslagen und ähnliches.
Download: Satzung über Sondernutzungen gesamtes Stadtgebiet (PDF-Datei, 179 KB)