Die hier abrufbaren Planungsunterlagen entsprechen dem Stand des Verfahrens während der öffentlichen Auslegung, die vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 stattgefunden hat. Erläuterungen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie auf unserer Themenseite Verfahrensablauf.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in diesem Verfahrensschritt ist mittlerweile abgelaufen.
für das Grundstück des Seniorenzentrums Fiedlersee am südöstlichen Ortsrand Arheilgens, südlich der Stadtteilschule Arheilgen, Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Flurstück Nr. 232/2.
Gemäß Beschluss des Magistrats vom 05.06.2024 wurden die Planungsunterlagen für das oben genannte Gebiet in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme und zum Download in das Internet eingestellt (siehe unten).
Das Plangebiet des sich in Aufstellung befindenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 liegt im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Arheilgen, am Ende der Straße Im Fiedlersee. Im Westen grenzt das Plangebiet an eine viergeschossige Wohnbebauung an, im Norden schließen sich eine Kita und die Stadtteilschule Arheilgen an; im Osten und Süden liegen öffentliche und private Grün- und Freiflächen.
Aufgrund des Bedarfs und der steigenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Seniorinnen und Senioren plant der Vorhabenträger Hemsö Germany Invest 10 GmbH auf dem ca. 1,5 ha großen Vorhabengrundstück zu dem bereits bestehenden Seniorenzentrum Fiedlersee, die Errichtung von drei weiteren Gebäuden für Service Wohnen, ein Gebäude für eine Tagespflege sowie eine Tiefgarage. Hierfür hat der Vorhabenträger einen Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet.
Während der nördliche und östliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von den baulichen Veränderungen betroffen ist und dadurch in seinen bestehenden Freiflächenanlagen unverändert erhalten bleiben kann, wird im Süden und Westen, bedingt durch den baulichen Eingriff, eine Neugestaltung der Freiflächenanlagen erforderlich. Das Gestaltungskonzept für die Freiflächenanlagen verfolgt das Ziel, für die geplante bauliche Erweiterung einen parkähnlichen Rahmen zu schaffen. Dabei gilt es in erster Linie, einen Teil des vorhandenen Baumbestands und des pflanzlichen Rahmens aus Feldgehölzen mit integriertem Jungbaumaufwuchs zu erhalten und diesen im Anschluss an die Baumaßnahmen zu erweitern.
Entsprechende Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksflächen (inklusive Grünflächen), Nutzung von erneuerbaren Energien und Maßnahmen für den Klimaschutz, sollen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen werden, der im weiteren Verlauf des Verfahrens noch erarbeitet wird. Ein Energiekonzept wird im weiteren Bebauungsplanverfahren ebenfalls erstellt.
Eine erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans (17. Änderung) erfolgt im Parallelverfahren.
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