Die hier abrufbaren Planungsunterlagen entsprechen dem Stand des Verfahrens während der öffentlichen Auslegung, die vom 03.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024 stattgefunden hat. Erläuterungen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie auf unserer Themenseite Verfahrensablauf.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in diesem Verfahrensschritt ist mittlerweile abgelaufen.
für das Gebiet im Westen von Darmstadt, an der Gemarkungsgrenze zu Pfungstadt westlich des Pfungstädter Wegs, nördlich des Baumschulenwegs und beiderseits der Brandschneise mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 113, Flurstücke Nr. 12 tlw., 13 tlw., 14, 16 tlw., 37 tlw., 38 tlw., und 39.
Gemäß Beschluss des Magistrats vom 20.03.2024 wurden die Planungsunterlagen für das oben genannte Gebiet in der Zeit vom 03.05.2024 bis einschließlich 03.06.2024 zur allgemeinen Einsichtnahme und zum Download in das Internet eingestellt (siehe unten).
Das Plangebiet des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans W 66 befindet sich im Westen von Darmstadt. Es liegt südlich von Griesheim und der Griesheimer Düne direkt an der Stadtgrenze zu Pfungstadt westlich des Pfungstädter Wegs und nördlich des Baumschulenwegs. Dabei überspannt das Planungsgebiet Teilflächen beiderseits der Brandschneise. Das Grundstück liegt inmitten von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der gesamte Bestand an Grünflächen auf dem Plangebiet besteht aus landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen, die u.a. Blühpflanzen, Obstbäume und Obststräucher, sowie Baumsetzlinge für die Forstwirtschaft und einige Gemüsepflanzen beherbergen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über den Pfungstädter Weg und dessen Anschluss an die südlich verlaufende L3303 bzw. L3097 (Verlängerung der Eschollbrücker Straße); sie erfolgt dabei auch über Flächen der Stadt Pfungstadt.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan W 66 – Pfungstädter Weg / Brandschneise – ist erforderlich um die praxisnahe Erprobung des biologisch-dynamischen Ansatzes in der Landwirtschaft, Boden und Düngung, die Lebensmittelqualität, die Biodiversität sowie die Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus und den dafür erforderlichen Ausbau landwirtschaftlicher Forschungsbetriebe vor Ort zu ermöglichen. Die ansässigen Firmen planen diverse Neubauten, die in einem umfassend konzipierten Ökolandbau-Campus integriert werden sollen. Es ist hervorzuheben, dass bei den geplanten oder möglichen Nutzungen der Bezug zur Landwirtschaft und den Landwirtschaftsbetrieben immer gegeben sein muss. Die Ansiedlung von klassischen Gewerbetreibenden wird im Rahmen des Bebauungsplanes nicht verfolgt.
Eine erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans (19. Änderung) erfolgt im Parallelverfahren.
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