Die Wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt die finanzielle Umsetzung der Hilfen nach dem SGB VIII.
Dazu gehören:
Außerdem fällt darunter auch das Auszahlen von Pflegegeldern an Pflegestellen oder das Bezahlen von Rechnungen von Jugendhilfeanbietern, sowie die Gewährung von Zuschüssen oder einmaligen Beihilfen nach dem SGB VIII.
Weiterführende Informationen über die wirtschaftliche Jugendhilfe finden Sie im digitalen Rathaus.
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