Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe übernimmt die finanzielle Umsetzung der Hilfen nach dem SGB VIII.

Dazu gehören:

  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII,
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen gem. § 20 SGB VIII
  • Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII,
  • Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII,
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen § 42 SGB VIII

Außerdem fällt darunter auch das Auszahlen von Pflegegeldern an Pflegestellen oder das Bezahlen von Rechnungen von Jugendhilfeanbietern, sowie die Gewährung von Zuschüssen oder einmaligen Beihilfen nach dem SGB VIII.

Sie brauchen Unterstützung?
  • Für nähere Informationen rund um die Antragstellung und dem Hilfeverlauf steht unser Sozialdienst Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Bei Fragen rund um Fallübernahmen, Kostenbeitrag oder örtliche Zuständigkeit, richten Sie Ihre Frage bitte an einen der unten stehende Kontakte.

Weiterführende Informationen über die wirtschaftliche Jugendhilfe finden Sie im digitalen Rathaus.

Adresse

Jugendamt, Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe/UVG und AfA

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt