Der Planungsprozess verläuft in 4 aufeinanderfolgenden Phasen:
1. Bestandsaufnahme und Analyse / Erstellen von Gutachten
2. Zusammenfassen der Gutachten und städtebauliches Fazit
3. Städtebaulicher Wettbewerb
4. Bauleitplanverfahren
Das Vorhaben befindet sich derzeit in der dritten Phase des Planungsprozesses mit der Vorbereitung der Auslobung des Wettbewerbsverfahren.
1. Bestandsaufnahme und Analyse / Erstellen von Gutachten
Für die ca. 12 ha große Fläche müssen mittels Gutachten eine Vielzahl von Rahmenbedingungen geklärt und planerische Grundlagen für die städtebauliche Entwicklung ermittelt werden. Untersucht werden verschiedenste Themen wie Artenschutz, Bodenbelastungen, Klima, Luft, Geruch, Emissionsbelastungen (z.B. Lärm und Erschütterungen durch den angrenzenden Bahnbetrieb) sowie Mobilitätsanforderungen.
2. Zusammenfassen der Gutachten und städtebauliches Fazit
In der zweiten Phase werden die Ergebnisse der eingeholten Gutachten verglichen und zusammengefasst. Erst mit Hilfe dieser Wissensbasis können Aussagen getroffen werden, wie viel Bebauung an welchen Stellen des Areals möglich ist, welche Nutzungen dort vorgesehen werden können und wie die mögliche verkehrliche Erschließung aussehen kann. Die Auswertung der Gutachten und die Zusammenfassung der Ergebnisse mit den daraus resultierenden Potentialen, Optionen und Bindungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Aurelis Real Estate GmbH und einem beauftragten Planungsbüro.
3. Städtebaulicher Wettbewerb
Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs in der dritten Phase des Planungsprozesses. Die teilnehmenden Planerinnen und Planer entwickeln anhand der gemachten Vorgaben und Rahmenbedingungen städtebauliche Konzepte für das Areal. Zudem sollen auch prinzipielle Aussagen für die direkt angrenzende Starkenburg-Kaserne (ca. 30 ha) gemacht werden.
4. Bauleitplanverfahren
Das im Wettbewerb ausgewählte städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für das in Phase vier durchzuführende Bauleitplanverfahren. Dieses dient dazu, mit einem Bebauungsplan die erforderlichen planungsrechtlichen Festsetzungen für die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes zu schaffen. Im Bauleitplanverfahren haben sowohl die Träger öffentlicher Belange, zum Beispiel übergeordnete Aufsichtsbehörden, Umweltverbände und andere Interessenvertretungen sowie Bürgerinnen und Bürger in zwei Schritten der Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit, zu den vorliegenden Gutachten und Bebauungsplanentwürfen Stellung zu nehmen. Für das ehemalige Kuhnwaldt-Gelände hat die Stadtverordnetenversammlung bereits im Jahr 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes W 51.1 - ehemaliges Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne - beschlossen. Das förmliche Bebauungsplanverfahren wird nach Abschluss der oben beschriebenen ersten drei Phasen des Planungsprozesses weitergeführt.
Link: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan W 51.1 im Parlamentsinformationssystem
Link: Informationen zum Ablauf von Bauleitplanverfahren siehe Themenseite Bauleitplanung