Verfahrensablauf

Erläuterungen zum Ablauf von Bauleitplanverfahren

Abhängig von den Voraussetzungen des Plangebietes wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in einem oder in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensschritten durchgeführt. Auch andere Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und von der Planung betroffene Nachbargemeinden sind ebenfalls nach diesen Vorgaben zu beteiligen.

Aufstellungsbeschluss

Am Anfang eines Bauleitplanverfahrens steht in der Regel ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes oder zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Zunächst erarbeitet das Stadtplanungsamt (oder ein beauftragtes Büro) für einen genau begrenzten Teilbereich der Stadt einen Planungsvorschlag, eventuell mit Varianten, mit dem die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden soll ("frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung").

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (1. Stufe der Beteiligung)

In der Regel werden hierzu die Planungsunterlagen nach Vorankündigung (Bekanntmachung) im Darmstädter Echo für den Zeitraum von einem Monat unter https://www.darmstadt.de/bauleitplan im Internet veröffentlicht. In dieser Zeit besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, Vorschläge zur Planung können vorgebracht werden. Die wesentlichen Planungsunterlagen können zusätzlich im gleichen Zeitraum auch im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt eingesehen werden. Auch die Veröffentlichung und Verteilung von Broschüren oder Faltblättern sowie die Durchführung von Informationsveranstaltungen sind mögliche Maßnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden mit der Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben und sich zur beabsichtigten Planung zu äußern. Diese erste Stufe der Beteiligung kann entfallen, wenn es sich um ein vereinfachtes oder ein beschleunigtes Verfahren nach dem Baugesetzbuch handelt, für die bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. In solchen Fällen wird der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist gegeben oder direkt die im Folgenden beschriebene zweite Stufe der Beteiligung durchgeführt.

Entwurf und Offenlagebeschluss

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen aus der ersten Beteiligungsstufe wird die Planung dann weiter ausgearbeitet und gegebenenfalls auch geändert. Diese überarbeitete Fassung (Bebauungsplanentwurf oder Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Zustimmung vorgelegt (Offenlagebeschluss).

Öffentliche Auslegung (2. Stufe der Beteiligung)

Nach diesem Beschluss wird der Entwurf des Bauleitplans mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen vorliegenden Umweltinformationen wiederum für die Dauer eines Monats unter https://www.darmstadt.de/bauleitplan im Internet veröffentlicht. Die Planungsunterlagen können zusätzlich auch wieder im gleichen Zeitraum im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt eingesehen werden. Dies wird im Darmstädter Echo vorher öffentlich bekannt gegeben. Dabei werden die Bürgerinnen und Bürger darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist nochmals Stellungnahmen abgegeben werden können.

Entscheidung und Satzungsbeschluss / Feststellungsbeschluss

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung mit den übrigen privaten und öffentlichen Belangen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Diese entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) beziehungsweise einen Feststellungsbeschluss (Flächennutzungsplan). Das Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die zuvor Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt.

Bekanntmachung und Inkrafttreten

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan tritt anschließend durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Darmstädter Echo in Kraft. Ein Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan muss zuvor der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt werden. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Flächennutzungsplan beziehungsweise dessen Änderung in Kraft.

Adresse

Stadtplanungsamt, Abt. 61.2 - Planungsrecht und Bauleitplanverfahren

Stadthaus West (12)

Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
ÖPNV Mina-Rees-Straße

Rühl, Harald

Abteilung 61.2 - Planungsrecht und Bauleitplanverfahren

Telefon (06151) 13-2604
E-Mail bauleitplanung@darmstadt.de