Mit Gleichstellungsaktionsplänen verpflichtet sich die Stadt Darmstadt, lokale Gleichstellungspolitik in verbindlichen Strategie- und Maßnahmenplänen gebündelt umzusetzen. Damit setzt sie die Europäische Gleichstellungscharta in Darmstadt um. Ein Aktionsplan wird für zwei bis drei Jahre festegesetzt, überprüft und es folgt ein Umsetzungsbericht. Die Aktionspläne enthalten Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, wobei jeder Aktionsplan den Schwerpunkt auf eines der Handlungsfelder legt.
Der 2. Gleichstellungsaktionsplan in Darmstadt legt den Schwerpunkt auf das Handlungsfeld “Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt” und fördert damit die Umsetzung der "Istanbul-Konvention". In dem bundesweit beachteten „Darmstädter Modell“ hat das Frauenbüro als Fachstelle zum Thema „Häusliche Gewalt“ und „Sexualisierte Gewalt“ an Frauen und Mädchen die Vorgaben des völkerrechtlichen Vertrages für die Umsetzung auf kommunaler Ebene heruntergebrochen. In diesem Prozess wurden gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des "Netzwerk Gewaltschutz" 14 Maßnahmen entwickelt, die in den 2. Gleichstellungsaktionsplan eingemündet sind. Der 2. Gleichstellungsaktionsplan wurde am 11. Mai 2023 von der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt beschlossen.
Im 1. Gleichstellungsaktionsplan legt den Schwerpunkt auf das Handlungsfeld „Gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben“. Die existenzsichernde Erwerbsarbeit von Frauen ist der Dreh- und Angelpunkt, um frei und selbst bestimmt leben zu können. Noch immer sind die Chancen zwischen Frauen und Männern hier ungleich verteilt: beim Einkommen, bei Karriere und Aufstieg, bei Berufswahl und Wiedereinstieg, bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Mütter und Väter. Allein erziehend zu sein oder einen Migrationshintergrund zu haben ist ein großes Teilhabe-Hemmnis am Ersten Arbeitsmarkt. Der 1. Gleichstellungsaktionsplan wurde am 19. Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt beschlossen.
Nach dreijähriger Laufzeit des Gleichstellungsaktionsplans gibt der Bericht einen Überblick zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und der Zielerreichung sowie zum Verlauf des Gesamtprozesses. Er liefert damit auch eine Basis für die Fortschreibung des Aktionsplans für die kommenden Jahre.