Vom 24.12.2024 bis einschließlich dem 01.01.2025 ist die Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren nicht besetzt.
Vom 24.12.2024 bis einschließlich dem 01.01.2025 ist die Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren nicht besetzt.
Bei Verfahren bezüglich des unerlaubten Besitzes von Cannabis und der entsprechenden Eintragung im Erziehungsregister hat es gesetzliche Änderungen gegeben. Bei Fragen können Sie uns kontaktieren.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen telefonisch oder bei einem Beratungstermin.
Das Beratungsangebot der Jugendhilfe im Strafverfahren ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
Viele Gerichtsverfahren finden ohne Anwältinnen oder Anwälte statt. Sobald eine Straftat sehr schwerwiegend ist, bekommen Sie eine Pflichtverteidigung vom Amtsgericht gestellt.
Ob Sie wegen einer begangenen Straftat ins Gefängnis müssen, hängt von vielen Zusammenhängen ab. Gerne können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen das Gerichtsverfahren mit Ihnen besprechen. Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren.
Ob Sie vor Gericht müssen oder nicht, können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen klären. Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren.
Ob jemand vorbestraft ist oder nicht, hängt von dem jeweiligen Verfahren und der betroffenen Person ab. Man kann pauschal nicht sagen, ab wann jemand vorbestraft ist. Gerne können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen klären, ob Sie durch das Verfahren vorbestraft sind. Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Angeklagten dürfen immer bei der Gerichtsverhandlung anwesend sein.
Gerichtsverhandlungen von Minderjährigen (unter 18 Jahren) sind nicht öffentlich. Das heißt, es sind keine Zuschauenden anwesend. Bei Gerichtsverhandlungen gegen Volljährige können Interessierte die Gerichtsverhandlung anschauen.
Läuft gegen Sie ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren durch das Amtsgericht? Hier finden sie alle Informationen bezüglich der Ableistung der Arbeitsstunden (Sozialstunden).
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Fachdienst des Jugendamtes. Erfahren Sie hier mehr über die Kernaufgaben und die Kontakte zu einzelnen Mitarbeitenden.
Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Telefon | (06151) 13-2514 |
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Fax | (06151) 13-3781 |
Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de |
Sprechzeiten: | ||
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Montag bis Freitag; | Termine nach Vereinbarung |