Schließzeiten der Abteilung

Vom 24.12.2024 bis einschließlich dem 01.01.2025 ist die Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren nicht besetzt.

Gesetzesänderung Cannabisgesetz (CanG)

Bei Verfahren bezüglich des unerlaubten Besitzes von Cannabis und der entsprechenden Eintragung im Erziehungsregister hat es gesetzliche Änderungen gegeben. Bei Fragen können Sie uns kontaktieren.

  • Wir beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren und deren Angehörige während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens
  • Wir informieren über den Ablauf, die Folgen und Konsequenzen, die sich aus einem Strafverfahren ergeben
  • Wir geben Hilfestellung bei Problemen in Krisensituationen wie zum Beispiel in der Schule, Ausbildung, Familie etc.
  • Wir beraten zu möglichen Leistungen der Jugendhilfe
  • Wir begleiten die jungen Menschen zur Gerichtsverhandlung, äußern uns zu deren persönlichen Lebensumständen und bringen erzieherische und soziale Gesichtspunkte ein
  • Wir besuchen junge Menschen in der Untersuchungs- und Strafhaft und unterstützen sie nach Verbüßung der Strafe
  • Wir führen bei Bedarf einen Täter-Opfer-Ausgleich durch
  • Wir teilen junge Menschen zur Ableistung von Arbeitsstunden bei Ordnungswidrigkeitsverfahren ein

Gerne beantworten wir Ihre Fragen telefonisch oder bei einem Beratungstermin.

Das Beratungsangebot der Jugendhilfe im Strafverfahren ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Viele Gerichtsverfahren finden ohne Anwältinnen oder Anwälte statt. Sobald eine Straftat sehr schwerwiegend ist, bekommen Sie eine Pflichtverteidigung vom Amtsgericht gestellt.

Ob Sie wegen einer begangenen Straftat ins Gefängnis müssen, hängt von vielen Zusammenhängen ab. Gerne können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen das Gerichtsverfahren mit Ihnen besprechen. Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren.

Ob Sie vor Gericht müssen oder nicht, können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen klären. Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren.

Ob jemand vorbestraft ist oder nicht, hängt von dem jeweiligen Verfahren und der betroffenen Person ab. Man kann pauschal nicht sagen, ab wann jemand vorbestraft ist. Gerne können wir in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen klären, ob Sie durch das Verfahren vorbestraft sind. Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns vereinbaren.

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Angeklagten dürfen immer bei der Gerichtsverhandlung anwesend sein.

Gerichtsverhandlungen von Minderjährigen (unter 18 Jahren) sind nicht öffentlich. Das heißt, es sind keine Zuschauenden anwesend. Bei Gerichtsverhandlungen gegen Volljährige können Interessierte die Gerichtsverhandlung anschauen.

Weitere Informationen

Informationen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi's)

Läuft gegen Sie ein Ordnungswiedrigkeitsverfahren durch das Amtsgericht? Hier finden sie alle Informationen bezüglich der Ableistung der Arbeitsstunden (Sozialstunden).

DVJJ

Nähere allgemeine Informationen zur Jugendgerichtsbarkeit finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ).

Über die Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein Fachdienst des Jugendamtes. Erfahren Sie hier mehr über die Kernaufgaben und die Kontakte zu einzelnen Mitarbeitenden.

Adresse

Jugendamt, Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Kontakt

Telefon (06151) 13-2514
Fax (06151) 13-3781
E-Mail Jugendhilfe-im-Strafverfahren@darmstadt.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:  
Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung