Ordnungswidrigkeitsverfahren

Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren) geht es um Verfahren, denen keine Straftat zugrunde liegt. Bei OWi-Verfahren kann es beispielsweise sein, dass Sie gegen das hessische Schulgesetz verstoßen haben (z.B. mehrfaches Schule schwänzen) oder ein Bußgeldverfahren der Stadt Darmstadt gegen Sie läuft  (z.B. wegen Waffenbesitz). Wenn Sie den Zahlungsaufforderungen der entsprechenden Behörde nicht nachkommen, dann kann das Amtsgericht Ihnen auferlegen, anstelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage (Sozialstunden) abzuleisten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt Einsatzstellen zur Ableistung von Arbeitsstunden an junge Menschen (14 bis 20 Jahre), gegen die ein OWi-Verfahren läuft. Sobald uns das Amtsgericht über ein OWi-Verfahren informiert hat, senden wir Ihnen einen Brief zu, mit der Bitte, uns anzurufen. Sodann können wir die Einteilung zur Ableistung der Arbeitsstunden besprechen und offene Fragen klären.

Wenn Sie weder der Zahlung der Geldbuße, noch der Ableistung der Arbeitsstunden nachkommen, kann das Gericht einen Jugendarrest von einer Woche verhängen.

Bezüglich der Einteilung in einer Einsatzstelle oder bei Fragen zur Ableistung der Arbeitsstunden, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren.

Sie können zu jedem Zeitpunkt die Geldbuße bezahlen. Falls Sie Informationen zu den Kontodaten benötigen, müssen Sie die entsprechende Behörde (z.B. das Schulamt, das Ordnungsamt etc.) kontaktieren.

Wir haben mehrere gemeinnützige Einsatzstellen zur Verfügung, bei denen Sie die Arbeitsstunden ableisten können. Um die Einteilung zu besprechen und eine möglichst passende Einsatzstelle für Sie zu finden, bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Wenn Sie der Ableistung der Arbeitsstunden oder der Zahlung der Geldbuße nicht nachkommen, kann das Amtsgericht einen Jugendarrest von einer Woche gegen Sie verhängen. Der Jugendarrest muss dann in der Jugendarrestanstalt Gelnhausen abgesessen werden. 

Adresse

Jugendamt, Abteilung Jugendhilfe im Strafverfahren

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden:

Kristina Rodust
M-P-R
Kristina.Rodust@darmstadt.de 
Tel. 06151-13-2853

Holger Reh
O-Q-S
Holger.Reh@darmstadt.de
Tel. 06151-13-2100

Daniel Fischer
C-D-E-F-G-X-Y
D.Fischer@darmstadt.de
Tel. 06151-13-2866

Mareike Krichbaum
A-J-K-L-N-U-Z
Mareike.Krichbaum@darmstadt.de
Tel. 06151-13-2721

Tamara Menner
B-H-I-T-V-W
Tamara.Menner@darmstadt.de
Tel. 06151-13-2812

Ingrid Schreibweiß
Service-Büro
Ingrid.Schreibweiss@darmstadt.de
Tel. 06151-13-2514