Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren) geht es um Verfahren, denen keine Straftat zugrunde liegt. Bei OWi-Verfahren kann es beispielsweise sein, dass Sie gegen das hessische Schulgesetz verstoßen haben (z.B. mehrfaches Schule schwänzen) oder ein Bußgeldverfahren der Stadt Darmstadt gegen Sie läuft (z.B. wegen Waffenbesitz). Wenn Sie den Zahlungsaufforderungen der entsprechenden Behörde nicht nachkommen, dann kann das Amtsgericht Ihnen auferlegen, anstelle der Geldbuße eine Arbeitsauflage (Sozialstunden) abzuleisten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt Einsatzstellen zur Ableistung von Arbeitsstunden an junge Menschen (14 bis 20 Jahre), gegen die ein OWi-Verfahren läuft. Sobald uns das Amtsgericht über ein OWi-Verfahren informiert hat, senden wir Ihnen einen Brief zu, mit der Bitte, uns anzurufen. Sodann können wir die Einteilung zur Ableistung der Arbeitsstunden besprechen und offene Fragen klären.
Wenn Sie weder der Zahlung der Geldbuße, noch der Ableistung der Arbeitsstunden nachkommen, kann das Gericht einen Jugendarrest von einer Woche verhängen.