Rücksichtnahme auf Tiernachwuchs während der Brut- und Setzzeit

(evi)

Hunde sollten angeleint werden

Eine Kohlmeise sitzend auf einem Holzstamm
Kohlmeise. Quelle: N. Wetterich, Umweltamt

Pünktlich zu Beginn der Vegetationszeit bittet die Wissenschaftsstadt Darmstadt alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Natur unterwegs sind, um besondere Rücksichtnahme auf den Tiernachwuchs. In diesem auch Brut- und Setzzeit genannten Zeitraum beginnen etwa Vögel mit der Balz und dem Nestbau in Sträuchern und auf dem Boden. Auch Hasen, Rehe und andere Wildtiere beginnen in dieser Zeit ihren Nachwuchs auf Feldern und Wiesen in Mulden und Gebüschen ‚abzusetzen‘, daher der Name.

Im Frühjahr ist es wichtig nur die offiziellen Wege in Wald und Feld zu nutzen, da sonst am Boden brütende Vogelarten, junge Feldhasen oder Rehkitze aufgeschreckt oder von den Elterntieren verlassen werden könnten. Insgesamt gibt es immer weniger Brutmöglichkeiten für feldbewohnende Tierarten wie Kiebitz, Fasane und Rebhühner. Daher sollte generell vermieden werden über Wiesen, Äcker oder Felder zu laufen um die Tiere nicht noch weiter zu stören und zu stressen.

Auch wer vorhat seinen Garten herzurichten sollte mit Bedacht vorgehen. Denn ab dem ersten März bis Ende September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten Hecken, Sträucher, Röhrichte und weitere Gehölze abzuschneiden. Auch ein Pflegeschnitt von Hecken und Sträuchern sollte bis Juni unterbleiben und auch danach bis Ende September nur mit Vorsicht erfolgen. Viele Vögel, wie zum Beispiel die Amsel, brüten versteckt in Hecken, andere Arten wie die Kohlmeise nutzen alte Baumhöhlen. Gerade während des Brütens sind die Tiere sehr störempfindlich und sollten in Ruhe gelassen werden. Störungen können dazu führen, dass der Nachwuchs nicht mehr versorgt wird.

In Naturschutzgebieten bestehen das ganze Jahr über feste Regeln, wie zum Beispiel Hunde angeleint zu führen. Doch auch außerhalb solcher Gebiete ist es während der Brut- und Setzzeit wichtig, Hunde an die Leine zu nehmen, um Wildtiere und deren Nachwuchs zu schützen. Die Stadt Darmstadt bittet daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, ihre Hunde freiwillig mindestens bis zum 15. Juli außerhalb geschlossener Ortslagen anzuleinen – insbesondere im Landschaftsschutzgebiet wie etwa den Eberstädter Streuobstwiesen oder im Ost- und Westwald.