Afrikanische Schweinepest

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Regelungen und Informationen für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Allgemeinverfügung 05.11.2024

Gebietsfestlegung der Sperrzone II (Infizierten Zone) und des Kerngebietes sowie Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen

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Anlage zur Allgemeinverfügung vom 05.11.2024

Karte zur Sperrzone II (betrifft Gebiet westlich der dunkellila Linie) und Kerngebiet (betrifft Gebiet westlich der hellrosa Linie)

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Allgemeinverfügung 06.08.2024

ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen, Gebietsfestlegungen und Maßnahmen in der Sperrzone III

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Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 06.08.2024

Karte zur Sperrzone III (betrifft Gebiet westlich der blauen Linie), zur Gebietsfestlegung und Maßnahmen in der Sperrzone III

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Eine kleine Rotte zeigt sich auf einer Lichtung.
Wildschweine - Quelle: Klaus Roth

Auführliche Informationen

informieren Sie sich auf diesen Seiten umfassend zum Thema afrikanische Schweinepest:

Sperrzone II und Kerngebiet

Unter folgendem Link können Sie eine interaktive Karte zur Allgemeinverfügung vom 05.11.2024 aufrufen: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/74E6A04FB7EB6A54D422C94332587628AC796C334C4C716C537CCEA01FDCEEF0

Sperrzone III

Unter folgendem Link können Sie eine interaktive Karte zur Allgemeinverfügung vom 06.08.2024 abrufen:
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/71539F68CDDEA5C600C2BCAEE42C53CAD3355C993B0624B5CA7C9B8AE16BF925

Hunde an die Leine

Hunde sind in folgenden Bereichen an einer maximal 5 Meter langen Leine zu führen:

  • im Wald
  • innerhalb eines Abstands von 100 Meter vom Waldrand entfernt
  • in nicht einsehbaren Bereichen im Feld (Büsche und hochstehende Felder ab einer Wuchshöhe von 30 cm)

Haben Sie ein totes Tier entdeckt?

Unter der Mailadresse asp@darmstadt.de oder am Bürgertelefon unter (06151) 115 können Sie, wenn Sie etwas Verdächtiges gefunden haben, den Fundort mitteilen.