Afrikanische Schweinepest

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Regelungen und Informationen für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Allgemeinverfügung vom 10.12.2024

Gebietsfestlegung der Sperrzonen II, III und des Kerngebiets sowie Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Zonen und Gebiete

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Eine kleine Rotte zeigt sich auf einer Lichtung.
Wildschweine - Quelle: Klaus Roth

Auführliche Informationen

informieren Sie sich auf diesen Seiten umfassend zum Thema afrikanische Schweinepest:

Sperrzone II, III und Kerngebiet

Unter folgendem Link können Sie die interaktive Karte zur Allgemeinverfügung vom 10.12.2024 abrufen:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/A9F2556562164468DD9E8CEB11D6D2C1C4BEA573B1F0E98A6905F23573AF6574

Die Grenzen der Zonen und Gebiete sind wie folgt farblich gekennzeichnet: Sperrzone II = lila , Sperrzone III = blau, Kerngebiet = pink. Die interaktive Karte wird bei Änderungen der Zonen und Gebiete aktualisiert, wenn sie das Gebiet der Stadt Darmstadt betreffen.

Hunde an die Leine

Hunde sind in folgenden Bereichen an einer maximal 5 Meter langen Leine zu führen:

  • im Wald
  • innerhalb eines Abstands von 100 Meter vom Waldrand entfernt
  • in nicht einsehbaren Bereichen im Feld (Büsche und hochstehende Felder ab einer Wuchshöhe von 30 cm)

Haben Sie ein totes Tier entdeckt?

Unter der Mailadresse asp@darmstadt.de oder am Bürgertelefon unter (06151) 115 können Sie, wenn Sie etwas Verdächtiges gefunden haben, den Fundort mitteilen.