Direktwahlen zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister

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Oberbürgermeister-Direktwahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Sollte keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit erhalten, so findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerberinnen und Bewerbern statt. 

Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.