Setzen Sie ein starkes Zeichen für die Demokratie und engagieren Sie sich in der Wahlhilfe!
Setzen Sie ein starkes Zeichen für die Demokratie und engagieren Sie sich in der Wahlhilfe!
Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Hessischen Landtags nach einem kombinierten Verfahren aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten erhalten hierbei ihre Sitze über die Wahl in den Wahlkreisen (Erststimme), die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme).
Von den hessischen Wahlkreisen bildet die kreisfreie Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ihren statistischen Bezirken 110 bis 340, 610 bis 640, 810, 820, 910 und 920 den Wahlkreis 49 - Darmstadt-Stadt I. Die statistischen Bezirke 410 bis 540 und 710 bis 750 der kreisfreien Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die 7 Landkreiskommunen Groß-Bieberau, Fischbachtal, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Reinheim und Roßdorf bilden den Wahlkreis 50 - Darmstadt-Stadt II.
Die Abgeordneten der hessischen Landesregierung werden für 5 Jahre gewählt.
in Darmstadt und
den Wahlkreisen
49 - Darmstadt-Stadt I,
50 - Darmstadt-Stadt II