Informationen zur Briefwahl

Antragsformular für Deutsche im Ausland

Anlage 2 BWO: 
Versand an 
waehlerverzeichnis@darmstadt.de

Anlage 2A BWO: 
Übersendung nur auf dem Postweg möglich.

Mithilfe bei Wahlen - wir brauchen Sie!

Setzen Sie ein starkes Zeichen für die Demokratie und engagieren Sie sich in der Wahlhilfe!

Allgemeine Informationen

Zur Bundestagswahl der Bundesrepublik Deutschland ist wahlberechtigt, wer am Wahltag (23. Februar 2025)

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (23. Februar 2007 oder früher geboren).
  • seit mindestens drei Monaten (23.11.2024) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat oder als Auslandsdeutscher die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) erfüllt und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen,

  • Deutsche, die am 12. Februar 2025 in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Nur auf Antrag bis spätestens zum 02. Februar 2025 werden in das Wählerverzeichnis die folgenden Wahlberechtigten eingetragen:

  • Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz im Bundesgebiet (Anträge sind bei der letzten Hauptwohnsitzgemeinde im Bundesgebiet zu stellen).
  • Deutsche, die zwischen dem 13.01. und 02.02.2025 ihren Wohnsitz innerhalb des Bundesgebietes wechseln und am neuen Wohnsitz nicht eingetragen sind. Anträge sind bei der neuen Wohnsitzbehörde zu stellen.
  • (ehemalige) Auslandsdeutsche, die in der Zeit vom 13.01. bis 02.02.2025 nach Deutschland zurückkehren.
  • Personen, die sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben (z. B. Obdachlose, Landfahrer)

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:

Ab sofort können Sie das nachfolgende Briefwahlantragsformular herunterladen und ausgefüllt sowie unterschrieben an das Wahlamt senden (E-Mail, Fax, Post) oder persönlich dort abgeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten bei Beantragung per E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.

Briefwahlantrag (Download)

Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an briefwahl@darmstadt.de erforderlich ist. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Gerne können Sie unser vorbereitetes E-Mail-Formular oder den nachfolgenden Beispieltext nutzen:

Betreff:  Briefwahlantrag

Text:      Hiermit beantrage ich Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025

Nachfolgend meine Daten:

Vollständiger Name
Straße Hausnummer
64… Darmstadt
Geburtsdatum
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)

 Bei einer abweichenden Versandanschrift bitte noch hinzufügen:

Die Briefwahlunterlagen sollen an die folgende abweichende Anschrift versandt werden:

Vollständiger Name
Vollständige genaue Versandanschrift


Grußformel, Name

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg bitte keinen Rückumschlag beifügen.

Das Briefwahlbüro wird ab dem 13.01.2025 geöffnet sein.Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich in unserem Briefwahlbüro abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis, und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar vorliegen. Zuvor ist lediglich die Antragsannahme jedoch keine Aushändigung der Unterlagen möglich.

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Personalausweis und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.

Weitere Informationen zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen verschickt, die im Wählerverzeichnis der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingetragen sind. Sie können schriftlich (E-Mail, Fax, Post), persönlich oder online beantragt werden, nicht aber telefonisch.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung.

Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 21. Februar 2025, 15:00 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahltag bis15:00 Uhr möglich (hier bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme).

Bitte beachten Sie:

  • Das Wahlamt hat nach dem Versand der Briefwahlunterlagen keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 06151 13-3007 in Verbindung.
  • Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.
  • Nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Wahlamt / Briefwahlbüro

Anschrift, Öffnungszeiten, Kontakt:

Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Einwohnerwesen und Wahlen
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt
(Luisencenter)
2. OG, Schalter 15 und 16

Tel.:  06151 13-3007
Fax:  06151 13-2049
E-Mail: briefwahl@darmstadt.de

Unser Briefwahlbüro ist ab dem 13.01.2025 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Montag              8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag            8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch           7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag       8:00 – 15:00 Uhr
Freitag               7:00 – 12:30 Uhr
 
Freitag, 21.02.2025, 7:00 – 15:00 Uhr