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Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft. (BGBl. 2024 I Nr. 436)
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach einem kombinierten Verfahren aus Mehrheitswahlrecht und Verhältniswahlrecht gewählt. Die Hälfte der Abgeordneten erhalten hierbei ihre Sitze über die Wahl in den Wahlkreisen (Erststimme), die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien (Zweitstimme).
Von den Wahlkreisen im Bundesgebiet bilden die Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die 14 Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Messel, Modautal, Mühltal, Münster, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Roßdorf, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt den Wahlkreis 185 Darmstadt.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden für 4 Jahre gewählt.
Bereitgestellte Informationen für Wählende, Wahlbewerber und Parteien.
Erforderliche Bescheinigungen des Wahlrechts sind bei der Geschäftsstelle des Wahlleiters erhältlich.
zur Bundestagswahl 2025
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