Meldestelle Hinweisgeber

2023 ist ein neues Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern).
 
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle.
 
Auch wenn Sie nicht aus unlauteren Motiven handeln, trotzdem besteht die Pflicht, gerade bei gewichtigen Vorwürfen, dass Fakten vor der Meldung gründlich geprüft werden müssen. Bitte beachten Sie weiterhin: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben und kann zum Ersatz eines entstehenden Schadens verpflichten.

 

Kontakt

Meldestelle Hinweisgeber
Dr. Patrik Spura
Postanschrift Frankfurter Str. 71
Hausanschrift Frankfurter Straße 69
64293 Darmstadt

Telefon: 06151/132980
Fax: 06151/132987

Mail: meldestelle-hinweisgeber@darmstadt.de