Magistrat beschließt Anpassung der Entgelte für Kindertagesstätten

(stip)

Die Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung bei allen Trägern und der Verpflegungskosten für Kitas in städtischer Trägerschaft gilt ab dem 1. August 2025.

Kitakinder beim spielen
Quelle: Shutterstock - ibragimova

In seiner Sitzung am heutigen Mittwoch (2.) hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung bei allen Trägern und der Verpflegungskosten für Kitas in städtischer Trägerschaft zum 1. August 2025 beschlossen.

„Infolge der gestiegenen Verbraucherpreise und der Inflationsrate, der gestiegenen Kosten für Sach- und Dienstleistungen und der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst sind auch die Betriebskosten der Kindertagesstätten gestiegen. Daher ist eine Anpassung der Elternbeiträge und der Verpflegungskosten in Kitas in städtischer Trägerschaft notwendig. Diese Entgeltanpassung haben wir uns nicht leicht gemacht, im Vergleich zu anderen Kommunen ist sie aber als moderat einzustufen“, so Bürgermeisterin Barbara Akdeniz und Stadtkämmerer André Schellenberg.

Die Höhe der Kitaentgelte richtet sich nach dem Alter der Kinder und dem Betreuungsumfang. Für ein U3-Kind, das bis zu 50 Stunden wöchentlich in einer Krippe betreut wird, steigt das monatliche Kitaentgelt von 253,12 auf 270 Euro, für Kindergartenkinder mit derselben Betreuungszeit von 101,25 auf 150 Euro. Die Betreuung für Kindergartenkinder im Umfang bis zu sechs Stunden (Modul B) ist weiterhin kostenfrei. Das Entgelt in der Hortbetreuung steigt von 179,15 auf 220 Euro.

„Frühkindliche Bildung genießt in Darmstadt einen hohen Stellenwert. Die Darmstädter Qualitätsstandards in den Kindertagesstätten zeigen, dass wir für Kinder und Fachkräfte gute Voraussetzungen vorhalten. Diese Standards bleiben erhalten und unsere Bemühungen, nach der befristeten Reduzierung um eine Stunde täglich die vollen Betreuungszeiten wieder vorzuhalten, werden von allen Trägern in Darmstadt geteilt. Während wir wieder zum Modul D (bis zu 50 Stunden in der Woche) zurückkehren, sehen wir im Umkreis fast ausschließlich geringere maximale Betreuungszeiten bei gleichzeitig teilweise doppelt so hohen Elternentgelten. Sowohl bei den Elternentgelten als auch beim Angebot sind wir im regionalen Vergleich sehr gut aufgestellt“, so Bürgermeisterin Akdeniz.

Familien mit geringem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, beim Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt einen Antrag auf Freistellung bzw. Ermäßigung des Kostenbeitrages zu stellen. Auch besteht die Möglichkeit, beim Amt für Soziales und Prävention oder beim Jobcenter Darmstadt die komplette Übernahme der Kosten für die Verpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu beantragen. Beide Anträge sind auf der Website der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter www.darmstadt.de/kitaermaessigung und beim Jobcenter Darmstadt abrufbar.