Kita Ermäßigung

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung vom Kostenbeitrag für die Kinderbetreuung beantragen. Auch die Verpflegungskosten (z. B. für das Mittagessen in der Kita) können übernommen werden.

Welche Kosten können übernommen werden?

1. Betreuungskosten

Sie können beim Jugendamt einen Antrag auf Ermäßigung oder Freistellung vom Elternbeitrag stellen.

2. Verpflegungskosten (Mittagessen)

Die Kosten für das Mittagessen in der Kita können über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Zuständig ist je nach Situation das Amt für Soziales und Prävention oder das Jobcenter.

Wo stelle ich den Antrag?

Je nach Anliegen finden Sie hier die passenden Anträge zum Download:

Antrag auf Bildung und Teilhabe – Stadt

Für die Übernahme der Verpflegungskosten in städtischen Einrichtungen. Antrag beim Amt für Soziales und Prävention.

414 KB
Datei Herunterladen

Antrag auf Leistung und Teilhabe – Jobcenter

Für Familien mit Leistungsbezug über das Jobcenter.

287 KB
Datei Herunterladen

Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an das jeweils zuständige Fachamt:

Sie sind unsicher, welcher Antrag für Sie passt?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ihre Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen haben, einen Ansprechpartner oder weitere Dienstleistungen des Jugendamts suchen, finden Sie im digitalen Rathaus die richtige Abteilung.

Hier geht es ins digitale Rathaus

Adresse

Jugendamt

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt