Seit November 2015 hat Darmstadt eine große Umweltzone, in der nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette verkehren dürfen. Weiterhin besteht ein Durchfahrt- und Nachtfahrverbot für LKW.
Seit November 2015 hat Darmstadt eine große Umweltzone, in der nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette verkehren dürfen. Weiterhin besteht ein Durchfahrt- und Nachtfahrverbot für LKW.
Ausnahmegenehmigungen sind möglich: Wenn Ihr Auto keine grüne Plakette erhält, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Hierfür müssen sowohl allgemeine als auch besondere Voraussetzungen von Fahrzeug und Fahrzeughalter erfüllt werden.
Wenn Sie einen Ausnahmgenehmigung beantragen möchten, weitere Informationen.
Der aktuell gültige Luftreinhalteplan für Darmstadt (3. Fortschreibung) ist am 01.04.2019 in Kraft getreten. Er enthält u.a. Beschränkungen für ältere Diesel- und Benzinerfahrzeuge.
Die Verkehrsbeschränkungen gelten in der östliche Hügelstraße und in der Heinrichstraße im Abschnitt zwischen Heidelberger Str. und Karlstraße (siehe Abbildung unten).
Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 1 bis 5 und für Ottofahrzeuge („Benziner“) der Euro-Normen 0 bis 2. Zusätzlich dürfen keine Busse und LKW der Euro-Normen I bis V im betroffenen Abschnitt der Heinrichstraße verkehren. Oldtimer sind von dieser Regelung ausgenommen.
Ausnahmegenehmigungen sind möglich: Wenn Ihr Auto keine grüne Plakette erhält, besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Hierfür müssen sowohl allgemeine als auch besondere Voraussetzungen von Fahrzeug und Fahrzeughalter erfüllt werden.
Wenn Sie einen Ausnahmgenehmigung beantragen möchten, weitere Informationen.
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
ÖPNV Hauptzollamt
Telefon | (06151) 13-3280 |
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Telefon | (06151) 13-3283 |
Fax | (06151) 13-3287 |
umweltamt@darmstadt.de |
Die Messwerte der vom Land Hessen betriebenen Messstellen finden Sie hier.
Die Maßnahmen sind in einem
Flyer dargestellt.