Lärmaktionsplanung

Wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand der Lärmkartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorzunehmen und bei Bedarf Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln. Aktuell gibt es vier Stufen der Lärmaktionsplanung:

Stufe 1 - Erarbeitung von Lärmkarten bis zum 30.06.2007

  • Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern 
  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen KFZ pro Jahr  (ca. 16.500 KFZ/Tag)
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr (ca. 165 Züge/Tag)
  • Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr (ca. 140 Flüge/Tag)
  • Erarbeitung der Lärmaktionspläne bis 18.07.2008 

Stufe 2 - Erarbeitung von Lärmkarten bis zum 30.02.2012

  • Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen KFZ pro Jahr (ca. 8.200 KFZ/Tag)
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge/Tag)
  • Erarbeitung der Lärmaktionspläne bis 18.07.2013

Stufe 3 - Erarbeitung von Lärmkarten bis zum 30.06.2017

  • Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen KFZ pro Jahr (ca. 8.200 KFZ/Tag)
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge/Tag)
  • Erarbeitung der Lärmaktionspläne bis Mai 2020

Stufe 4 - Erarbeitung von Lärmkarten bis zum bis zum 30. Juni 2022

  • Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen KFZ pro Jahr (ca. 8.200 KFZ/Tag)
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr (ca. 82 Züge/Tag)
  • Erarbeitung der Lärmaktionspläne bis 2024

Weitere Informationen finden Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt. 

Lärmkartierung

Das Hessische Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) überprüft mindestens alle fünf Jahre die Lärmkartierung und überarbeitet sie bei Bedarf (§§ 47 d BImSchG). Die Lärmkartierung umfasst alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit über 8.200 Kfz/Tag. Die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde ist auf dem Lärmviewer des HLNUG einsehbar. 

Schienenlärm

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.

Über die Internetseite des Eisenbahnbundesamtes gelangen Sie zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Hier können Sie Ihre Adresse suchen lassen und erfahren, wie laut der Schienenverkehrslärm für Ihr Haus oder Grundstück berechnet wurde. Darüber hinaus gibt es Informationen zu der Anzahl der Zugfahrten (nach Verkehrskategorie und pro Jahr) sowie Statistiken für jede betroffene Gemeinde. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zu der Anzahl belasteter Einwohnerinnen und Einwohner sowie betroffener Schulen und Krankenhäuser. Selbstgewählte Ausschnitte können Sie als PDF-Karten drucken. Zusätzlich bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Geodatendienste an. Diese Dienste können Sie in ein Geoinformationssystem einbinden und darin betrachten oder verarbeiten.

 

Tieffrequente Geräusche "Brummton-Phänomen"

Das "Brummton-Phänomen" bzw. die Wahrnehmung von tieffrequenten Geräuschen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Bundesweit, aber auch in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, häufen sich die Beschwerden. Doch was sind überhaupt tieffrequente Geräusche? Hierzu liefert der Leitfaden des Umweltbundesamtes eine Antwort:

"Als „tieffrequenter Schall“ wird nach den einschlägigen Regelwerken der Anteil von Geräuschen bezeichnet, der eine Frequenz (das ist das Maß für die Tonhöhe des Schalls) von weniger als 90 Hz aufweist. Der tieffrequente Schall ist energiereicher und langwelliger als der „normale“ Hörschall.

„Tieffrequenter Schall“ ist folglich ein Anteil des Schalls mit spezifischen physikalischen Eigenschaften, der grundsätzlich in jedem Geräusch enthalten ist. Bestehen die Hauptenergieanteile von Geräuschen aus tieffrequenten Schall-Anteilen, spricht man von tieffrequenten Geräuschen. Von diesen geht eine erhöhte Belästigungswirkung aus. Zur Vermeidung von Konflikten müssen somit in diesen Fällen die Besonderheiten tieffrequenter Geräusche betrachtet werden.

Neben der allgegenwärtigen Geräuschbelastung ist der Mensch in seinem Alltag oft zusätzlich tieffrequenten Geräuschen ausgesetzt: zum Beispiel bei einer Fahrt mit dem Auto, im Zug oder auch im Flugzeug dröhnt und brummt es fortwährend.

Im ruhigen Wohnumfeld und vor allem bei Nacht, wenn der Umgebungslärm verringert ist, sind tieffrequente Geräusche besonders auffallend. In einer solchen Situation kann man das „Brummen“ der Standgeräusche eines Autos vor der Haustür oder das Grollen eines weit entfernten Güterzugs deutlich wahrnehmen. Dies liegt auch daran, dass innerhalb von geschlossenen Räumen tieffrequente Geräusche prägnanter hervortreten als beim Aufenthalt im Freien, wo das Geräuschempfinden oftmals durch die höheren Töne dominiert wird. Innerhalb von Wohngebäuden sind es häufig die Bassklänge einer Musikanlage oder das Brummen eines Kühlschranks, die besonders deutlich zu hören sind."

(Quelle: Umweltbundesamt)

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie u.a. unter https://www.umweltbundesamt.de.

Fluglärm

Wie ist Darmstadt von Flugrouten und Fluglärm betroffen?

Spätestens seit dem Inbetriebnahme der Startbahn West des Frankfurter Flughafens sind die Bürgerinnen und Bürger der nördlichen Darmstädter Stadtteile massiv durch Fluglärm belastet.

Im Norden von Darmstadt werden seitdem die Stadtteile Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein im wesentlichen durch startende Flugzeuge in südöstlicher Richtung (Navigationspunkt AMTIX) auf der Abflugroute AMTIX kurz überflogen. Diese ist mittlerweile eine der meist genutzten Abflugrouten des Flughafens Frankfurt Main.

Für die Abflugroute AMTIX kurz gilt eine Mindestflughöhe, wenn Flugzeuge diese nicht schaffen, müssten sie die Abflugroute AMTIX lang im West der Stadt nutzen. Diese Abflugroute wird allerdings nur von wenigen Flugzeugen pro Tag genutzt.

Eine weitere Abflugroute von Frankfurt befindet sich im Osten des Stadtgebietes auf der Achse Messel – Mühltal und spielt eine eher untergeordnete Rolle. Diese Flugroute wird zudem nur bei Betriebsrichtung Ost genutzt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Flugrouten am Flughafen Frankfurt.

Die Flugrouten sind von der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH als Idealrouten festgelegt worden, welche möglichst genau beflogen werden sollen. Technische Toleranzen, flugzeugtypische Unterschiede und meterologische Einflüsse können zu signifikannten Abweichungen von Sollkursen führen.

Deshalb sind die Sollkurse von Toleranzgebieten, so genannten Korridoren unterschiedlicher Breite umgeben, die gemäß international geltenden Richtlinien der ICAO berechnet wurden. Ca. 85 % des Darmstädter Stadtgebietes sind unter Berücksichtigung der Korridore sogenanntes Flugerwartungsgebiet.

Sie nehmen verstärktes Flugaufkommen fest? Sie haben den Verdacht, dass ein Flugzeug sehr tief fliegt? Ein besonders lautes Flugereignis fällt Ihnen auf?

Alle Fluglärmbeschwerden werden bei der Fraport AG geprüft. Falls die gemessenen Pegel auf eine Flugwegabweichung und somit auf vermeidbaren Fluglärm hinweisen, werden die Flugdaten und gemessenen Pegel zur weiteren Prüfung an die Fluglärmschutzbeauftragte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) am Frankfurter Flughafen weitergeleitet.
Die gemeldeten Flüge werden von der Fluglärmschutzbeauftragten auf Kursgenauigkeit und Höhenverlauf geprüft. Die Untersuchung erfolgt mittels des Flugspurenaufzeichnungssystems der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH. 
Falls eine Abweichung im Flugverlauf durch diese Untersuchungen bestätigt wird, werden allen Beschwerdeführern die Prüfergebnisse sowie die eingeleiteten Maßnahmen umgehend mitgeteilt. 
Um das Bewusstsein für lärmminderndes Fliegen bei den Piloten zu schärfen, können Maßnahmen bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ergriffen werden. Die Maßnahmen sind davon abhängig, ob das Flugzeug den zulässigen Korridor verlassen hat oder die Flugwegabweichung noch innerhalb des zulässigen Korridors geblieben ist.

Darüberhinaus können Sie ihre Beschwerde auch an die Deutsche Flugsicherung oder an den Fluglärmbeauftragten der Stadt Darmstadt richten. 
Von dort aus werden nach einer Vorprüfung offenkundige Verstöße mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) geklärt und u.U. an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zur Ahndung gemeldet. 

Wenn Ihnen ungewöhnliche Flugbewegungen aufgefallen sind, können Sie diese mit verschiedenen online angebotenen Werkzeugen auf ihren Verlauf und die Flughöhe hin prüfen:

Inspect Noise Assess Announce (INAA) des des Umwelt- und Nachbarschaftshauses 

Mit dieser Anwendung können unter anderem vergangene Flugbewegungen, die entsprechenden Lärmwerte von Messstellen und eine Prognose der Betriebsrichtung dargestellt werden.
Die Daten werden hier mit einer Verzögerung von zwei Stunden dargestellt, umfangreiche Vergangenheitsdaten sind abrufbar.

STANLY_Track der Deutschen Flugsicherung

Hier ist es möglich mit Radar-Daten die vergangenen Flugbewegungen der letzten 14 Tage nachzuvollziehen und auch nach ihrer Höhe auszuwerten. Hierbei ist auch eine Unterscheidung zwischen Starts und Landungen möglich.

Flightradar 24

Hierbei handelt es sich um ein kommerzielles Angebot, in der kostenfreien Variante ist es aber möglich "live" und ohne Verzögerung aktuelle Flugbewegungen nachzuvollziehen

Adresse

Umweltamt

Standort Hilpertstraße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Standort Hilpertstraße

Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
ÖPNV Hauptzollamt

Kontakt

Telefon (06151) 13-3280
Telefon (06151) 13-3283
Fax (06151) 13-3287
E-Mail umweltamt@darmstadt.de

Fragen zu Schienenlärm

Eisenbahn-Bundesamt
E-Mail oder postalisch mit dem Stichwort "Umgebungslärm" an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstr. 6, 53175 Bonn.

Roßbach, Lion

Fluglärmbeauftragter

Telefon (06151) 13-3285
Fax (06151) 13-3287
E-Mail umweltamt@darmstadt.de