“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 2 Absatz 3 GG
“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 2 Absatz 3 GG
“Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt.”
§ 4b HGO
“Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”
§ 1 AGG
Neben unseren Kooperationen in lokalen Netzwerken sind wir auch vernetzt mit anderen kommunalen Frauenbeauftragten über unsere Mitgliedschaften:
Dadurch bietet sich uns einerseits ein hessen- bzw. bundesweites Forum für frauenpolitische Diskussionen, Erfahrungsaustausch und Informationsfluss. Außerdem können wir darüber die Rechte und Interessen von Frauen und Mädchen auch auf Landes- bzw. Bundesebene vertreten.
Grundlagen, Ziele, Handlungsfelder
Präsentation Aufgaben Frauenbüro Darmstadt