Auf dem Gelände des ehemaligen Bundesbahnausbesserungswerkes, das 1873 gegründet wurde, entstanden vor 1939 zwei zuckerhutartige Fliegerabwehrunterstände, die einigen hundert Bahnbediensteten Schutz bieten sollten. Beide Spitzbunker sind als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.