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Afrikanische Schweinepest

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

In Hessen ist erstmals am 15. Juni 2024 ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Tier ist südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 4. Juli zusammen mit dem Land Hessen und den betroffenen Landkreisen in Südhessen neue Regelungen veröffentlicht. Die erste legt die neuen Grenzen der betroffenen Gebiete fest und enthält Maßnahmen wie ein Jagdverbot und eine Anleinpflicht für Hunde in diesen Gebieten, die zweite regelt Maßnahmen für landwirtschaftliche Flächen.
 

Gebietsfestlegungen und Maßnahmen in der Sperrzone II und Kerngebiet
Allgemeinverfügung vom 13.09.2024 zur ASP-Bekämpfung (einschließlich Regelungen für Jagd und Landwirtschaft 

Karte zur Sperrzone II und Kerngebiet (Sperrzone II = westlich der dunkellila Linie, Kerngebiet = Gebiet westlich der hellrosa Linie)
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 13.09.2024


Gebietsfestlegungen und Maßnahmen in der Sperrzone III
Allgemeinverfügung 06.08.2024; ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen

Karte zur Sperrzone III (betrifft Gebiet westlich der blauen Linie)
Anlage 1 zur Allgemeinverfügung vom 06.08.2024 zur Gebietsfestlegung und Maßnahmen in der Sperrzone III


Ausführliche Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie auf diesen Seiten:

Sperrzone II und Kerngebiet

interaktive Karte zur Allgemeinverfügung vom 13.08.2024

Sie können die Karte unter folgendem Link aufrufen:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/74E6A04FB7EB6A54D422C94332587628AC796C334C4C716C537CCEA01FDCEEF0

Sperrzone III

interaktive Karte zur Allgemeinverfügung vom 06.08.2024

Auf diesem Kartenausschnitt sehen Sie die Sperrzone III (blaue Linie)

Sie können die Gesamtkarte auch unter folgendem Link aufrufen:

https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/71539F68CDDEA5C600C2BCAEE42C53CAD3355C993B0624B5CA7C9B8AE16BF925

 

Hunde an die Leine

Außerhalb von bebauten Gebieten (also im Wald, auf Wiesen und Feldern) müssen Hunde auf öffentlichen Flächen an einer maximal 5 Meter langen Leine geführt werden. Mögliche Ausnahmen zur Leinenpflicht sind der jeweils aktuellen Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Haben Sie ein totes Tier entdeckt?

Unter der Mailadresse asp@1sp4mdarmstadt.abde oder am Bürgertelefon unter (06151) 115 können Sie, wenn Sie etwas Verdächtiges gefunden haben, den Fundort mitteilen.

Allgemeinverfügungen - barrierearm

Eine von Screenreadern lesbare Fassung der Allgemeinverfügungen ohne Unterschrift finden Sie hier:

Gebietsfestlegung und Maßnahmen in der Sperrzone III  Allgemeinverfügung 06.08.2024; ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen (Barrierearm)

 

 

Wichtige Mitteilung
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