Wissenschaftsstadt Darmstadt, vielbunt e.V. und HuK – Homosexuelle und Kirche e.V. laden am 10. Juni zur Gedenkveranstaltung anlässlich der Abschaffung des §175 vor 30 Jahren ein

(dk)
Mahnmal „Die Schattenseite des Regenbogens“ des Würzburger Architekten und Künstlers Matthias Braun © Wissenschaftsstadt Darmstadt/ Stadtarchiv

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt lädt gemeinsam mit vielbunt e.V. und HuK – Homosexuelle und Kirche e.V. für Montag, 10. Juni, ab 18 Uhr zu einer Gedenkveranstaltung anlässlich der Abschaffung des §175 vor 30 Jahren. Nach einer Kundgebung am Mahnmal ‚Die Schattenseite des Regenbogens‘ auf der Theaterwiese zwischen dem Haus der Geschichte und dem Welcome Hotel wird es ein Generationengespräch im Eckhardt G. Franz-Saal im Haus der Geschichte geben. Thema sind die Auswirkungen auf das Leben der queeren Community auch in Darmstadt. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich, der Eintritt ist frei. Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich eingeladen. 

„Die Veranstaltung soll als Auftakt dienen, um mit nachfolgenden Angeboten weitere Perspektiven der queeren Community aus verschiedenen Generationen zu unterschiedlichen Themen in den Blick zu nehmen“, erläutert dazu Oberbürgermeister Hanno Benz. „Gleichzeitig wollen wir den historischen Kontext des §175, seine Bedeutung für die queere Community sowie Entwicklungen und Herausforderungen auf dem Weg zu Gleichstellung und Akzeptanz gemeinsam beleuchten.“

Hintergrund: Der Paragraph 175

Der Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuches erklärte sexuellen Kontakt zwischen Männern zu einer kriminellen Handlung. Im Nationalsozialismus wurde der §175  erheblich verschärft. Rund 50.000 Männer wurden zwischen 1935 und 1945 nach §175  verurteilt, bis zu 15.000 von ihnen in Konzentrationslager deportiert, tausende dort ermordet. Die Bundesrepublik übernahm den §175  im Jahr 1949 unverändert von den Nationalsozialisten. Männer, die vor 1945 aufgrund homosexueller Handlungen verfolgt worden waren, wurden deshalb nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt. In der BRD herrschte ein massiver Verfolgungsdruck. Mehrfache Versuche, eine Abschaffung oder zumindest eine Abschwächung zu erreichen, scheiterten an der christlichen Moralvorstellung in Gesellschaft und Justiz. In der DDR galt ab 1950 der §175  in seiner abgeschwächten Form aus der Zeit der Weimarer Republik, bis er 1968 komplett gestrichen wurde. Trotzdem gab es bis 1989 gemäß dem §151 des Strafgesetzbuchs der DDR unterschiedliche gesetzliche Altersgrenzen für homo- und heterosexuelle Handlungen. Erstmals wurden hier auch erwachsene Frauen in die Strafbarkeit einbezogen. Erst 1994, vor nun 30 Jahren, wurde §175  im Zuge der Wiedervereinigung in der BRD aus dem Gesetzbuch gestrichen. Seit 2022 erinnert in Darmstadt das Mahnmal „Die Schattenseite des Regenbogens“ des Würzburger Architekten und Künstlers Matthias Braun an die Opfer des §175 .