Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Stadt Weiterstadt beginnen ein neues Kapitel der interkommunalen Zusammenarbeit in der Region, indem sie gemeinsam die bauleitplanerische Entwicklung landwirtschaftlicher Flächen zu gewerblichen Bauflächen forcieren, um ein interkommunales Gewerbegebiet zu schaffen und die gewerbliche Flächenentwicklung in Südhessen voranzubringen. Dies geht aus einer gemeinsamen Absichtserklärung („Letter of Intent“) hervor, die Oberbürgermeister Hanno Benz und Ralf Möller, Bürgermeister der Stadt Weiterstadt, am heutigen Freitag (27.) im Rahmen einer Pressekonferenz unterzeichnet und vorgestellt haben.
„Das gemeinsame Ziel, das sich Darmstadt und Weiterstadt gesetzt haben, besteht darin, in der Region Bedingungen zu schaffen, die ein weiteres Gewerbewachstum ermöglichen“, so Darmstadts Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent Hanno Benz. „Die konkrete Grundlage dafür bilden Flächen im Umfang von etwa 98 Hektar, die der Wissenschaftsstadt Darmstadt gehören und die zwischen der Autobahn A5 und dem Gehaborner Hof auf der Gemarkung der Stadt Weiterstadt liegen. Beide Kommunen eint die Absicht, diese Areale gemeinschaftlich im Rahmen einer abgestimmten, interkommunalen Konzeption zu entwickeln“, so Benz weiter.
Bürgermeister Ralf Möller führt aus: „Dieses Gewerbegebiet hat das Potenzial, als Pilotprojekt mit Vorzeigecharakter für eine sowohl gute als auch nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit auf Augenhöhe fungieren. Entsprechende Fördermöglichkeiten werden von uns geprüft.“
An die gemeinsame Absichtserklärung anknüpfend werden Darmstadt und Weiterstadt so rasch wie möglich Gespräche und Vorarbeiten zur Umsetzung des Projekts aufnehmen. Um dem lokalen und regionalen Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen zu entsprechen, werden die lokalen Wirtschaftsverbände an dem Entwicklungsprozess beteiligt.
Für die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets arbeiten die beiden Städte partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen, stellen alle erforderlichen Informationen bereit und gehen gemeinsam auf die Raumordnungsbehörde zu.