Veterinärbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt erinnert Hühner- und Putenhalter an Impfpflicht gegen Newcastle-Krankheit und Meldepflicht von Geflügelhaltungen

(stip)

Nachdem in Darmstadt in der Vergangenheit vermehrt tote Stadttauben aufgefunden wurden, wurde ein verendetes Tier von der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Abklärung der Todesursache an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) gesandt. Dabei konnte der Erreger der sogenannten Newcastle-Krankheit (Newcastle-Disease, ND) nachgewiesen werden.

Bei der ND handelt es sich um eine weltweit bei Vögeln auftretende Erkrankung, die in Europa bei Tauben als endemisch gilt und bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Die Einschleppung des Virus in einen Bestand erfolgt meist über zugekaufte Vögel, zum Teil jedoch auch über infizierte Wildvögel. Infektionen des Menschen sind selten und betreffen in der Regel Geflügelhalter, Laborpersonal oder Tierärzte.

Hühner- und Truthühnerbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Tiere gegen ND impfen zu lassen. Dies gilt auch für Kleinstbestände und Hobbyhaltungen. Taubenhalter können ihre Tiere impfen lassen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Der Impfschutz muss regelmäßig aufgefrischt werden und variiert je nach Impfstoff und Hersteller. Tritt die ND in einer Hühner- oder Putenhaltung auf, müssen alle Tiere des Bestands getötet werden.

Die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Wissenschaftsstadt Darmstadt verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Anzeige jeder Art von Geflügelhaltung bei der jeweils zuständigen Veterinärbehörde. Diese gilt ab dem ersten Tier und auch für reine Hobbyhaltungen. Zudem ist eine Meldung bei der Hessischen Tierseuchenkasse und dem Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht in Alsfeld erforderlich.