Hessischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Normenkontrollanträge gegen Bebauungsplan für die Lauteschlägerstraße 32 und 36 ab

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Luftbild Schillerblock © Wissenschaftsstadt Darmstadt, Vermessungsamt

Am gestrigen Donnerstag (7.) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zwei Normenkontrollanträge gegen den städtischen Bebauungsplan N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 – abgelehnt. Die Urteilsbegründung steht noch aus. Eine Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.

Die mündliche Verhandlung fand am Mittwoch (6.) in Kassel statt. Nachbarn von zwei angrenzenden Grundstücken hatten gegen den Bebauungsplan geklagt. „Das Urteil bestätigt die gewissenhafte Arbeit der Stadtverwaltung und bestärkt das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung“, so Stadtplanungsdezernent Michael Kolmer.

In den Normenkontrollanträgen wurde die Gesetzmäßigkeit des Bebauungsplanes in Frage gestellt. Insbesondere wurden die mögliche Verschattung der Nachbarbebauung, die Einsehbarkeit der Nachbargrundstücke und die befürchtete eingeschränkte Funktionsfähigkeit eines Passivhauses durch die Neubebauung thematisiert. Der VGH ist den Argumenten der Antragsteller jedoch nicht gefolgt und erkannte die planerische Abwägung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als rechtskonform an.

Das vom Bebauungsplan N 30.1.3 erfasste Areal liegt im Schillerblock im Martinsviertel. Mit der Planung wurde 2012 begonnen. Diese wurde frühzeitig erörtert und mittels einer öffentlichen Auslegung im Juni 2014 zugänglich gemacht. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. August 2019 wurde aus dieser Planung eine Satzung, die am 20. September 2019 in Kraft trat. Durch den Bebauungsplan wurde Planungsrecht für ein Doppelhaus in einem Blockinnenbereich an der Lauteschlägerstraße geschaffen, dessen Errichtung nun durch einen Bauantrag eingeleitet werden kann.