Der nächste städtische Flohmarkt findet am kommenden Sonntag (1. April) von frühmorgens bis 15 Uhr statt. Der für den Eigenbetrieb Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt zuständige Dezernent Dr. Dierk Molter: "Wie in den vergangenen Jahren wird der bei Besuchern und Beschickern gleichermaßen beliebte Flohmarkt auch dieses Mal wieder auf dem Karolinenplatz in der Mitte der Stadt durchgeführt".
Zur Sicherung der Flohmarktbeschicker und Besucher stehen im Bereich Schlossgraben und Zeughausstraße für den Fahrverkehr lediglich zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Die Zufahrt auf den Cityring sowie zu den Schlossgaragen ist an diesem Tag von der Alexanderstraße nicht möglich. Die Schlossgarage wird ab Samstag für Beschicker und Besucher des Flohmarktes durchgehend offen gehalten. Dort stehen kostenpflichtige Einstellplätze zur Verfügung. Um einen möglichst problemlosen Verlauf der Veranstaltung zu ermöglichen, werden insbesondere die Beschicker des Flohmarktes dringend um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten:
Der Aufbau der Stände darf erst ab Samstagabend um 19 Uhr erfolgen. Der Flohmarkt endet am Sonntag um 15 Uhr. Die Veranstaltung beschränkt sich ausschließlich auf das Gelände des Karolinenplatzes. Flohmarktbeschicker können bis zum frühen Sonntagmorgen am Karolinenplatz vorfahren und ihre Waren ausladen. Die Fahrzeuge sind anschließend unverzüglich zu entfernen. Das Flohmarktgelände darf während der Veranstaltung nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Gewerbetreibende, auch ambulante Händler, dürfen nicht teilnehmen. Sperrige Güter (Mobiliar und ähnliches) und Tiere dürfen nicht auf dem Flohmarkt gehandelt werden. Auch der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist nicht erlaubt, nicht verkaufte Gegenstände müssen mitgenommen werden. Bei Verstoß wird die kostenpflichtige Entsorgung durchgeführt. Der Aufbau kleiner Schirme (cirka 2,50 Meter im Durchmesser) ist gestattet. Es soll nur so viel Gepäck beziehungsweise Verkaufsgegenstände mitgebracht werden, wie der Einzelne tragen kann. Die Verkaufsfläche sollte nicht größer als 3 auf 1 Meter (Tapeziertischgröße) sein. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen werden gegebenenfalls Platzverweise ausgesprochen beziehungsweise Bußgelder erhoben. Toiletten wagen sind auf dem Karolinenplatz vorhanden.