Zu Beerdigungen und Trauerfeiern sind ab sofort nur noch zehn Personen zugelassen. Dies hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt am Dienstag, 24. März 2020, mit Bezug auf einen Erlass des Hessischen Innenministeriums festgelegt. „Von den Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sind alle Bereiche des Lebens betroffen – auch dieser schmerzliche, der des Abschieds von nahestehenden Menschen“, sagt Sozialdezernentin Barbara Akdeniz und erläutert näher: „Grundsätzlich halten wir es für geboten, die Trauerzeremonie nur im Freien vorzunehmen. Wenn der derzeit notwendige Mindestabstand zwischen Menschen von 1,50 Meter eingehalten wird, dann können Ältere und Gebrechliche natürlich auch Platz nehmen.“
Zuvor hatte das Innenministerium darauf hingewiesen, dass mit der jüngsten Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 22. März 2020 Trauerfeiern und Bestattungen unter Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen weiterhin möglich sind. Bürgerinnen und Bürger soll es gestattet bleiben, von Angehörigen würdevoll Abschied nehmen zu können.
Nähere Auskünfte gibt das Grünflächenamt unter Fernruf 06151 13 29 15.
In Darmstadt gibt es (Stand Dienstagmorgen) 27 positiv getestete Covid-19-Fälle; zwei Patienten werden intensivmedizinisch betreut. Ein weiterer Patient, der an schweren Vorerkrankungen litt, ist – wie bereits mitgeteilt – in der Nacht zum Dienstag gestorben.