Afrikanische Schweinepest

Informationen zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest

Verhaltensänderungen der "(Stadt-) Wildschweine"

Wildscheine sind sehr anpassungsfähige Tiere. Sie verstehen es hervorragend, ihren Lebensrhythmus und Gewohnheiten an die verschiedensten Lebensbedingungen anzupassen. So findet man Wildschweine auch immer wieder in Wohngebieten vor. Wildschweine sind sowohl tag- als auch nachtaktiv, wobei sie ihre Aktivitäten bei störenden Einflüssen durch Menschen nahezu gänzlich auf die Nacht verlagern können. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichts und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche, wobei sie große Strecken zurücklegen können. Aufgrund der hohen Besiedlungsdichte und der Beschränkung des natürlichen Habitats durch den Menschen, kommt es vor, dass die Wildschweine in Gärten, Parks und Außenbezirken von Städten auftauchen.

Was suchen die Wildschweine in Wohngebieten?

In erster Linie Nahrung. Wildschweine sind Allesfresser und es steht sowohl pflanzliche als auch tierische Nahrung auf ihrem Speiseplan. Der Speisezettel ist vielfältig und die Nahrung besteht je nach Angebot aus Klee, Gras, Brennnesseln, Blättern, Eicheln, Bucheckern, Früchten wie z.B. Äpfel, Getreide, Mais, Kartoffeln, aber auch Schnecken, Würmer, Insekten und ihre Larven, Kleintiere wie z.B. Mäuse, Eier aus Nestern von Bodenbrütern, und auch Aas. So sind z.B. ein Komposthaufen im Garten oder die Abfalltonne in der Grünanlage für Wildschweine interessant. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung zu gelangen.

Wildschweine halten sich bevorzugt in den begrünten Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen, Grünzüge, verwilderte Brachflächen, bewachsene Bahndämme oder begrünte Bachläufe als Wechsel benutzt, um sich in der Stadt fortzubewegen. Manche Tierliebhaber vermuten zu Unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete gelockt. Gartenbesitzer, die ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung entsorgen, füttern damit unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essensreste zurückgelassen werden. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen, die Orte wiederzufinden, an denen der Tisch für sie reich gedeckt ist. Eine Rückkehr in einen Lebensraum außerhalb der Stadt ist somit für die Tiere nicht mehr verlockend.

Insbesondere auf Grund der relativ milden Winter im letzten Jahrzehnt kam es zu sehr hohen Vermehrungsraten bei Wildschweinen, die dann gezwungen waren, sich neue Lebensräume zu suchen. 

Verhaltensregeln im Umgang mit Wildschweinen

Den Wildschweinen Futter oder Wasser anzubieten sollte unbedingt unterbleiben. Leider vermuten viele Anwohner, dass die Wildschweine Not leiden und begehen den Fehler, die Tiere zu füttern. Sie verwechseln Wildtier mit Haustier. Wildschweine sind intelligent und werden sich den einfachen Weg der Nahrungsbeschaffung merken. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete gelockt. Als Konsequenz bleiben Schäden in Gärten und Parks zurück. Deshalb sollten lohnende Ziele wie Komposter, Mülltonnen usw. vor dem Zugriff von Wildschweinen gesichert werden. Auch die Hinterlassenschaften eines Picknicks locken Wildschweine (und nicht nur diese) in die Parkanlagen und sollten ordnungsgemäß entsorgt werden.

Wildschweine können sehr gut riechen, sehen aber schlecht und bemerken Menschen daher manchmal erst auf kurze Distanz. Bewahren Sie bei einer unverhofften Begegnung mit Wildschweinen Ruhe. Man muss keine Angst vor Wildschweinen haben, jedoch sollte man ihnen mit Respekt begegnen. Zwar sind Wildschweine ein sehr wehrhaftes Wild, aber grundsätzlich nicht aggressiv. Treiben Sie das Tier nicht in die Enge, sondern lassen Sie ihm immer einen Fluchtweg. Lässt sich ein direktes Aufeinandertreffen nicht vermeiden, bleiben Sie stehen und machen sich bemerkbar. Rennen Sie nicht weg, sondern ziehen Sie sich langsam und ruhig zurück. Am besten in die entgegen gesetzte Richtung.

Weibliche Wildschweine (Bachen) mit Jungtieren  (sog. „Frischlinge“) sollten in großem Abstand umgangen werden. Eine Bache mit Frischlingen ist aggressiver und sie wird ihre Nachkommen rigoros verteidigen.

Bei Spaziergängen mit dem Hund sollte der Hund an der Leine geführt werden, um eine Begegnung zwischen Hund und Wildschwein zu vermeiden.

Schutz von Grünanlagen und Gärten vor Wildschweinen

Wildschweine sind mit einem hervorragenden Geruchssinn ausgestattet. Dieser ermöglicht es ihnen auch auf große Distanz Nahrung zu wittern. Dringen Wildschweine in Gärten ein, so brechen die Tiere mit ihren kräftigen Schnauzen, dem sog. „Wurf“, den Boden auf. Dies geschieht meist nachts und der Garten ist am Morgen danach kaum wieder zu erkennen. Um solch ungebetene Gäste fern zu halten, sollte man das Gelände entsprechend einzäunen. Ein normaler Zaun wird allerdings nicht viel nützen, denn dieser wird von den kräftigen Tieren hoch gedrückt, um einen Weg darunter freizumachen. Empfehlenswert sind Stabmatten, deren Pfosten fest einbetoniert und mit diesen Matten fest verschraubt sind. Ein gewöhnlicher Zaun sollte 40 - 50 cm in den Boden eingelassen werden, oder an einem Betonsockel so verankert werden, dass ein Hochdrücken nicht möglich ist. Wird der Zaun in den Boden eingelassen, so ist eine Biegung des Zaunmaterials nach außen hilfreich. Der Zaun kann somit nicht untergraben und hoch gedrückt werden, da das Wildschwein mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Bei der Wahl des Zaunes sollte man auch darauf achten, dass dieser so beschaffen ist, dass ein Auseinanderdrücken der einzelnen Maschen nicht möglich ist. Die Höhe des Zaunes ist ebenfalls wichtig, denn Wildschweine sind bei Bedarf auch hervorragende Springer, weshalb der Zaun eine Höhe von ca. 1,5 m aufweisen sollte.

Wildschweine im Straßenverkehr

Wildschweine sind meist nachtaktiv, aber auch am Tage können Wildschweine Straßen überqueren. Diese sogenannten Wechsel sind meist mit entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass nur genau an der Stelle, wo das Schild steht der Wechsel stattfindet und kein Wechsel an anderer Stelle erfolgt. Passen Sie in solchen Gebieten stets ihre Geschwindigkeit an. Tritt ein Wildschwein aus dem Grün an den Straßenrand, sollte man auf jeden Fall bremsbereit sein, denn es könnte im nächsten Moment die Fahrbahn überqueren. Sollten Wildschweine die Straße überqueren wollen, so lassen Sie die Tiere in gebührendem Abstand passieren. Danach sollten Sie langsam weiter fahren und darauf achten, dass kein Nachzügler dem Rest der Rotte folgt. Diese Regel gilt auch, wenn ein Einzeltier die Straße überquert hat, denn wo ein Wildschwein ist, folgen meist weitere.

Werden Wildschweine in Darmstadt bejagt?

Wildschweine gehören zu den frei lebenden, herrenlosen Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Im Allgemeinen darf nach dem Jagdgesetz eine Jagdausübung grundsätzlich nur auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen erfolgen, die zu einem offiziellen Jagdbezirk gehören.

Außerhalb von offiziellen Jagdbezirken  insbesondere in laut Jagdgesetz sogenannten „befriedeten Gebieten“ wie z.B. Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten und es bedarf einer speziellen Ausnahmegenehmigung für die Jagd. Nur wenn eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist, kann das Ordnungsamt der Stadt Darmstadt - Untere Jagdbehörde in Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr und zur Tierseuchenbekämpfung, dem jeweiligen Grundstückseigentümer eine beschränkte Jagdausübung durch ausgewählte und besonders geschulte Jäger genehmigen.

Für Wildtiere im besiedelten Bereich der Stadt besteht keine konkrete behördliche Verantwortung zur Regulierung ihrer Population. Bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Wildschweine ist allerdings behördliches Handeln erforderlich.

Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Bei Wildschäden in befriedeten Gebieten besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

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