Grünordnungsplan

Auf gesamtstädtischer Ebene werden die Belange von Natur und Landschaft mit dem Landschaftsplan entwickelt. Auf der lokalen Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, also des Bebauungsplanes, werden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Grünordnungsplan (GOP) festgelegt. Dies kann durch Festsetzungen in Text und Karte geschehen

Aber nicht nur der Naturschutz wird bei der Konzeption berücksichtigt. Auch an die Bedürfnisse der Bewohner der Landschaft wird gedacht: Die Einbindung der Bebauung in die umgebende Landschaft, die Versorgung der Bürgerinnen mit wohnungsnahen Grün-, Frei- und Spielflächen sowie Übergänge zu bereits vorhandenen Grünstrukturen und angrenzenden Naherholungsgebieten bilden wichtige Aspekte der Grünordnungsplanung. Zudem befasst sich der GOP mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und erarbeitet entsprechende Ausgleichskonzepte z.B. für Bauprojekte.

Die wesentlichen Festsetzungen des GOP bspw. zur Nutzung von öffentlichen und privaten Grünflächen, von Flächen für Freizeit und Erholung oder auch zum Erhalt von Vegetations- und Baumbeständen werden als Bestandteile in den Bebauungsplan übernommen. Durch diese Übernahme entfaltet der GOP Rechtsverbindlichkeit gegenüber jedermann.