Um als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer arbeiten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein (§ 23 Abs.1 BtOG).
Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
- Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines Gesprächs bei der Betreuungsbehörde geprüft.
- Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt durch die Vorlage bestimmter Unterlagen und Erklärungen.
Eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer
Eine beruflich tätige Betreuerin oder ein Betreuer muss in der Lage sein, die betreute Person in allen vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen rechtlich zu vertreten. Daher sind umfangreiche Sachkundenachweise auf verschiedenen Gebieten erforderlich, zum Beispiel:
- Kenntnisse des Betreuungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der
Personen- und Vermögenssorge - Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
- Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
Umfang und Inhalt des Sachkundenachweises wurde in der Anlage zur Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) festgelegt. Einen Überblick finden Sie hier.
Eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.