Als freiberufliche Betreuerin oder freiberuflicher Betreuer  kann die Arbeitszeit selbst eingeteilt und die Anzahl der Betreuungen mitbestimmt werden. Die Tätigkeit ist daher auch nebenberuflich möglich.

Wer darf beruflich rechtliche Betreuungen führen?

Um als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer arbeiten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein (§ 23 Abs.1 BtOG).

Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

  • Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines Gesprächs bei der Betreuungsbehörde geprüft.
  • Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt durch die Vorlage bestimmter Unterlagen und Erklärungen.

Eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer 

Eine beruflich tätige Betreuerin oder ein Betreuer muss in der Lage sein, die betreute Person in allen vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen rechtlich zu vertreten. Daher sind umfangreiche Sachkundenachweise auf verschiedenen Gebieten erforderlich, zum Beispiel: 

  • Kenntnisse des Betreuungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der 
    Personen- und Vermögenssorge
  • Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems
  • Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

Umfang und Inhalt des Sachkundenachweises wurde in der Anlage zur Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) festgelegt. Einen Überblick finden Sie hier.

Eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Registrierungsverfahren

Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Die Betreuungsbehörde der Stadt Darmstadt ist zuständig, wenn

  • der Geschäftssitz (Betreuungsbüro) in Darmstadt ist oder errichtet werden soll.
  • es keinen Geschäftssitz gibt, aber der Wohnsitz in Darmstadt ist.

Der Registrierungsantrag ist schriftlich zu stellen und muss unter anderem folgende Unterlagen beinhalten:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde  (§ 30 Abs. 5 BZRG) -kein erweitertes Führungszeugnis- Empfänger ist die Betreuungsbehörde der Stadt Darmstadt
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
  • Erklärung zum zeitlichen Umfang und der Organisationsstruktur der Tätigkeit
  • Nachweis über die Sachkunde - siehe Merkblatt
    • Die Sachkunde gilt als gegeben, wenn Sie einen Abschluss in Sozialer Arbeit/Sozialpädagogik oder die Befähigung zum Richteramt nachweisen können. In anderen Fällen können Sie Sachkunde durch spezifische Kurse erwerben.
  • Bitte fügen Sie auch einen kurzen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben bei.

Informationen zu den notwendigen Erklärungen zur Registrierung finden sie hier

Vergütung als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer

Die Vergütung der beruflichen Betreuerin oder des beruflichen Betreuers erfolgt pauschal je nach Fallkonstellation und richtet sich außerdem nach der jeweiligen Qualifikation der Betreuerin/des Betreuers. 

Das zuständige Amtsgericht stellt auf Antrag der Betreuerin/des Betreuers nach Registrierung fest, nach welcher Vergütungstabelle sich die jeweilige Betreuung richtet. Diese Feststellung gilt für das gerichtliche Verfahren zur Festsetzung der Vergütung bundesweit. 

Nähere Informationen finden Sie hier

Unterstützung für die Tätigkeit berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer

Die Betreuungsbehörde unterstützt die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer durch persönliche Beratung und verschiedene Fortbildungsangebote

Adresse

Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Altenhilfe

Stadthaus Frankfurter Straße

Frankfurter Straße 71
64293 Darmstadt
ÖPNV Rhönring

Stadthaus Frankfurter Straße

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Kontakt

Servicebüro

Telefon      06151 13-3786

Fax             06151 13-3799

E-Mail        betreuungsbehoerde@
                   darmstadt.de