Fahrradstraßen in Darmstadt

Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine Straße, die grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten ist:

  • Radfahrende dürfen – mit Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmende und entgegenkommende Radfahrende – nebeneinander fahren.
  • Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur nutzen, wenn dies durch ein Zusatzzeichen (z. B. „Kraftfahrzeuge und Krafträder frei“ oder „Anlieger frei“) ausgeschildert ist. Sie müssen sich jedoch dem Radverkehr anpassen, da dieser Vorrang genießt, und dürfen ihn nicht behindern oder gefährden.
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h.
  • Es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln, d. h. solange nichts anderes ausgeschildert ist, gilt rechts vor links.

In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es bereits einige Fahrradstraßen: In der Wilhelminenstraße, der Pankratiusstraße, der Heinrich-Fuhr-Straße sowie Im Erlich, Vor der Schreiberpforte und der Ettester Straße.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Am Beginn einer Fahrradstraße steht das Verkehrszeichen Nr. 244 (Bild oben).

Am Ende einer Fahrradstraße steht das Verkehrszeichen Nr. 244 a (Bild unten).

Die Fahrbahnoberfläche wird mit Piktogrammen und Farbmarkierungen gekennzeichnet.

 

Ja, die Bedingungen für den Radverkehr werden noch besser. Falls Sie sich fragen, ob Sie Ihre Grundstücke und Häuser zukünftig mit dem Auto erreichen können: Dies wird auf jeden Fall möglich sein!

In einigen Streckenabschnitten könnte sich die Verkehrsführung etwas ändern. Wie die einzelnen Fahrradstraßen ausgestaltet werden, variiert je nach verkehrlicher und räumlicher Situation. Zum Beispiel kann eine Fahrradstraße für den Autoverkehr zu einer Einbahnstraße werden und darf dann nur in eine Richtung befahren werden. Dies wird natürlich entsprechend ausgeschildert.

Grundsätzlich gilt: Ist eine Fahrradstraße für andere Verkehrsteilnehmende freigegeben, darf dort auch geparkt werden. Natürlich kann auch in einer Fahrradstraße das Parken mittels einer entsprechenden Beschilderung eingeschränkt oder verboten werden.

Adresse

Mobilitäts- und Tiefbauamt 66.1.3 - Abt. Mobilität, Sachgebiet Nahmobilitätsplanung

Stadthaus West (8)

Mina-Rees-Straße 8
64295 Darmstadt