Die Arbeit im Bereich des Kinderschutzes ist insbesondere in der derzeitigen Krise bedeutsam. Familien müssen eine außergewöhnliche Situation meistern und befinden sich unter Umständen in neuen, überfordernden Situationen. Die Mitarbeitenden des Städtischen Sozialdienstes im Jugendamt sind daher durchgehend erreichbar, bleiben Ansprechpersonen für die Bürgerinnen und Bürger und die laufenden Hilfen im Rahmen des SGB VIII sind weiterhin aktiv. Außerdem bieten die Erziehungsberatungsstelle und die Familienbildung im Familienzentrum während des reduzierten Dienstbetriebes aufgrund der Corona-Krise sämtliche Beratungsangebote telefonisch und per E-Mail an. Die Beraterinnen und Berater melden sich innerhalb eines Tages zurück.
„Um unter den gegebenen Umständen bestmöglich unterstützend für die Familien da zu sein, wurde zu Beginn der Situation gemeinsam mit den Trägern überlegt, wie das Netzwerk der Jugendhilfe weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger genutzt werden kann“, erläutert Stadträtin Barbara Akdeniz. „Absprachen frühzeitig zu treffen, Rahmenbedingungen für den Erhalt des Kinderschutzes umzusetzen und weiterhin erreichbar und handlungsfähig zu sein, sind wichtige Komponenten der Arbeit des Jugendamtes. Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit mit den freien Trägern positiv verläuft und die Mitarbeitenden im Jugendamt durch die vorliegende Organisation und den Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin im Sinne des Kinderschutzes tätig sind. Dies ist in der aktuellen Zeit enorm wichtig, um Familien die notwendige Unterstützung und Beratung einerseits sowie die erforderliche Entlastung und den Kinderschutz andererseits umzusetzen.“
Mit den freien Trägern wurde zu Beginn der Situation seitens des Jugendamtes beraten und gemeinsam an kreativen Lösungen zum Kontakterhalt und der Unterstützung in den Familien gearbeitet mit dem Ziel, alle laufenden Hilfen aufrecht zu erhalten. Alle Familien, die im Rahmen des SGB VIII Hilfen zur Erziehung erhalten, bekommen weiterhin Unterstützung. Persönliche Kontakte werden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, entweder draußen oder mit einzelnen Familienmitgliedern im Haushalt der Familie umgesetzt. Hierbei werden individuelle Absprachen zwischen der Familie, dem Städtischen Sozialdienst und dem Träger getroffen. Des Weiteren werden telefonische Beratungen, Austausch per E-Mail und Video-Chats als Kontakterhalt umgesetzt.
„Erreichbarkeit, Austausch, Zusammenarbeit und das Finden individueller Lösungen im Hinblick auf erforderliche Unterstützung von Familien innerhalb der aktuellen Situation bilden die Grundlage der Aufrechterhaltung des Jugendhilfeangebots in der Krise“, so Stadträtin Akdeniz.
Der gesetzliche Auftrag des Wächteramtes wird seitens des Jugendamtes weiterhin umgesetzt. Meldungen im Rahmen von § 8a SGB VIII werden gemäß den Abläufen im Städtischen Sozialdienst und in Absprache mit der Abteilungsleitung überprüft. Sollte eine Kindeswohlgefährdung festgestellt werden, erfolgen Unterstützungsangebote im Rahmen des SGB VIII. Wenn im Rahmen einer Meldungsüberprüfung gemäß § 8a SGB VIII eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, die die Trennung der Kinder von den Eltern erfordert, gelten dieselben Verfahrensabläufe im Sinne des Kinderschutzes wie außerhalb der vorliegenden Krise. Unterbringungen von Kindern in Inobhutnahmestellen oder Bereitschaftspflegefamilien sind weiterhin möglich, da bereits frühzeitig im Rahmen der Krise mit den entsprechenden Trägern nötige Vorkehrungen getroffen wurden, um die Zusammenarbeit innerhalb des Kinderschutzes zu erhalten und allen Kindern weiterhin, wenn nötig, Schutz zu gewähren.
Zudem besteht in Einzelfällen, in denen Familien durch die aktuelle Situation in eine massive Belastungssituation kommen, die Möglichkeit, über den Städtischen Sozialdienst die Unterbringung von Kindern in der Kindertagesstätte bzw. die Schulbetreuung zu ermöglichen, um Familiensysteme zu entlasten, Hilfestellung zu leisten und innerfamiliäre Anspannungen zu reduzieren.