Wissenschaftsstadt Darmstadt prüft Einführung einer Verpackungssteuer

(stip)

Stadtkämmerer Schellenberg: „Eine Verpackungssteuer kann uns im Bemühen um ein sauberes Stadtbild und beim Umweltschutz wertvolle Hilfe leisten“ / Umweltdezernent Kolmer: „Die Verpackungssteuer ist praktischer Umweltschutz im doppelten Sinne: Mehrweg wird gefördert und die Sauberkeit im öffentlichen Raum verbessert“

Quelle: Shutterstock - witsarut sakorn

Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen die Rechtmäßigkeit von kommunalen Verpackungssteuern bestätigt. Diese Sonderabgaben sind seit mehreren Jahren als kommunal verankerte Steuerungsinstrumente in der Diskussion, die die Abfallflut von Einmalverpackungen eindämmen und für mehr Stadtsauberkeit sorgen sollen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt den Kommunen früher als geplant die Möglichkeit, gegen die zunehmende Vermüllung (Littering) mit Einwegverpackung vorzugehen.

„Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt die vorgezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich“, erklärt Stadtkämmerer André Schellenberg und führt weiter aus: „Mit der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von kommunalen Verpackungssteuern herrscht endlich Rechtssicherheit. Die Eindämmung von Einwegverpackungen und -geschirr ist nicht nur eine Frage des nachhaltigen Umwelt- und Ressourcenschutzes, sondern auch eine Frage der Sauberkeit des Stadtbildes.“

Umweltdezernent Michael Kolmer führt dazu aus: „Die Verpackungssteuer ist praktischer Umweltschutz im doppelten Sinne. Mehrweg wird gefördert und die Sauberkeit im öffentlichen Raum, auf Plätzen und in Parks verbessert. Ein Weg also, um Darmstadt noch lebenswerter zu machen.“

Auch wenn eine derartige Verpackungssteuer Einwegverpackungen nicht vollständig zurückdrängt, kann sie einen Anreiz schaffen, wiederverwendbares Geschirr, wie Faircup-Produkte, zu benutzen. Das Angebot von Faircup-Produkten ist seit mehreren Jahren etabliert. In Darmstadt wurde die Einführung einer solchen weiteren lokalen Steuer bisher zurückgestellt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

„Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, die Verpackungssteuer auf kommunaler Ebene erneut auf den Prüfstand zu stellen. Die Tendenz geht aber klar zur Einführung. Zwar wäre eine einheitliche Regelung auf Bundesebene wünschenswert, diese ist aber noch lange nicht in Sicht“, so Schellenberg weiter.