Strafanzeige bei unzulässiger Mehrfachnutzung von Bewohnerparkausweisen

(stip)

Ordnungsdezernent Wandrey: „Klare Vorgabe auch bei Benutzung mehrerer Fahrzeuge, dass Parkausweis nur in einem Fahrzeug genutzt werden darf“

Innenstadt © Nikolaus Heiss

Das Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist darauf hin, dass das Kopieren und Mehrfachnutzen eines Bewohnerparkausweises in verschiedenen Fahrzeugen nicht zulässig ist. Dabei handelt es sich um Betrug und damit um eine Straftat. Künftig wird in diesen Fällen Strafanzeige erstattet. Die Mehrfachnutzung von Bewohnerparkausweisen wurde durch die Stadtpolizei bisher zurückhaltend geahndet, jedoch hat die Zahl der Mehrfachnutzungen stark zugenommen.

„Es werden auch immer häufiger Parkausweise mit mehreren Kennzeichen beantragt, weil zum Beispiel zusätzlich ein Dienstfahrzeug genutzt wird. Dabei handelt es sich bereits um ein Entgegenkommen seitens der Stadt. Jedoch ist auch bei der Benutzung mehrerer Fahrzeuge die Vorgabe, dass der Parkausweis immer nur in einem Fahrzeug genutzt und nicht dupliziert werden darf. Hierauf wird auch bei der Beantragung mehrerer Kennzeichen hingewiesen und die Kolleginnen und Kollegen im Meldeamt finden für fast alle Schwierigkeiten eine Lösung“, so Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey.

Um dem Parkdruck entgegenwirken zu können, wurden in Darmstadt mehrere Bewohnerparkzonen eingerichtet. Anwohnerinnen und Anwohner können Bewohnerparkausweise persönlich im Meldeamt, per E-Mail oder online beantragen.