Neubau der Rheinstraßenbrücke

(ho)

Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey präsentiert Machbarkeitsstudie und gibt die Richtung vor: „Der unter meiner Führung von der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft erarbeitete Lösungsweg minimiert die Risiken, optimiert die Bauzeit und trägt zur Einhaltung des Kostenrahmens bei“

Neubau Rheinstraßenbrücke: Auswirkungen Einbahnstraßenring / Straßenbahn © Wissenschaftsstadt Darmstadt / DSE

Der Neubau der Rheinstraßenbrücke geht mit der Präsentation der Ergebnisse einer von Darmstadts Mobilitätsdezernent, Stadtrat Paul Georg Wandrey, in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie der Darmstädter Stadtentwicklungsgesellschaft (DSE) in die nächste Phase.

Nach dem, durch die nicht vorhandene Baufreiheit, erfolgten Stopp des Brückenbaus Ende November vergangenen Jahres hatte der Mobilitätsdezernent die DSE beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, um den Neubau der Rheinstraßenbrücke zügig wieder aufnehmen zu können.

Wandrey hatte dazu wichtige Vorgaben gemacht: So galt es, die für den Bau der Brücke notwendigen Sperrpausen der Deutschen Bahn (DB) zu reduzieren, die geringstmögliche dauerhafte Unterbrechung des Straßenbahnverkehrs umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die neu zu wählende Brückenkonstruktion an die bereits vorgenommenen Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld der Brücke integriert werden können. Außerdem galt es, die bestehende Genehmigung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufrechtzuerhalten.

„Der DSE ist es innerhalb von nur sechs Monaten gelungen, die von mir in Auftrag gegebene, äußerst komplexe und umfassende Machbarkeitsstudie umzusetzen“, lobt der Mobilitätsdezernent die Arbeit der DSE.

Paul Georg Wandrey erläutert die wesentlichen Punkte der Studie und das weitere Vorgehen: „Die Studie zeigt eine Lösung, die in ihrer Lage und der entsprechenden Verkehrsführung die Bedingungen des Planfeststellungsverfahrens unverändert lässt.
Die eigentliche Höhenlage, und die damit verbundene lichte Durchfahrtshöhe der Züge der Deutschen Bahn wurde in Abstimmung mit der DB um fünfzig Zentimeter gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht. Das wurde notwendig, weil sich das Regelwerk der Deutschen Bahn für die Durchfahrtshöhen verändert hat“, berichtete der Dezernent.

Zudem wurde die Konstruktion der Brücke aus Stahl gewählt. Ziel war es hier ein im Bereich der Deutschen Bahn stützenfreies Bauwerk zu erhalten.
Das wird nun mit vier Fachwerkbögen erreicht, die auch die verschiedenen Verkehrsteilnehmer auf der Brücke voneinander trennen und dadurch eine größere Sicherheit auf der Brücke im Verkehr erreicht werden kann.

Durch diese Konstruktion ist es möglich die notwendigen Einzelteile der Brücke weitgehend vorzufertigen, an die Baustelle zu bringen, dort final auf einem Baufeld zusammenzufügen und Gleise der Straßenbahn auf die Konstruktion zu montieren.

Die so weitgehend bereits vorbereitete Brücke kann dann mit einem oder nötigenfalls zwei Vorschubverfahren an die eigentliche Position verschoben werden.
Die gewählte Konstruktion erlaubt es demnach, mit voraussichtlich einer oder zwei Sperrpausen die Brücke in ihre endgültige Position zu bringen.

„Vor der Montage steht der Abbruch der bestehenden Brücke, für den es auch eine entsprechende Sperrpause braucht“, erläutert Mobilitätsdezernent Wandrey weiter.

Hierfür konnte gemeinsam mit der Deutschen Bahn eine bereits für Maßnahmen der Bahn vorgesehene Sperrpause Ende 2027 terminiert werden.
Daher wurde der Terminplan für den Abbruch der Brücke auf diese Sperrpause ausgerichtet.
Über darüber hinaus notwendige Sperrpausen ist die DSE derzeit in Gesprächen mit der Deutschen Bahn.

Bis Ende 2027 werden jetzt weitere Vorbereitungen erfolgen, wie etwa die Sicherung der denkmalgeschützten Brückenköpfe, die dann in das neue Bauwerk integriert werden.

Die Unterbrechung der Straßenbahnverbindungen wird mit dem Abbruch der Rheinstraßenbrücke erfolgen. Voraussichtlich ist mit einem Jahr Schienenersatzverkehr zu rechnen. „Unser Ziel ist, im Rahmen der weiteren Planungen zu erreichen, den notwendigen Schienenersatzverkehr in Gesprächen mit dem städtischen Verkehrsdienstleister HEAG mobilo zu optimieren und möglichst gering zu halten.

Außerdem muss der Einbahnstraßenring rund um den Neubau der Rheinstraßenbrücke aufrechterhalten werden.
„Hintergrund hier ist hier unter anderem, dass die Belastung der bestehenden Brücke so gering wie möglich gehalten werden muss, um hier die Standsicherheit bis Ende 2027 möglichst zu sichern. Ich habe das Mobilitäts- und Tiefbauamt beauftragt, eine teilweise Verstetigung des Einbahnstraßenring zu prüfen und schnellstmöglich umzusetzen.
Dadurch können Belastungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer minimiert werden“, so der Mobilitätsdezernent.

Ziel der gesamten Planung ist, die neue Rheinstraßenbrücke voraussichtlich Ende 2029 wieder für den Verkehr freizugeben.

„Hätten wir an der alten Planung festgehalten, wäre eine Fertigstellung der Rheinstraßenbrücke wohl erst im Jahr 2031 zu erwarten gewesen“, ist Wandrey überzeugt.

„Es ist noch ein schwieriger Weg bis zur neuen Rheinstraßenbrücke. Der nun vorgelegte Lösungsansatz erfüllt die Vorgaben zur Minimierung der Risiken, Optimierung der Bauzeit, und nicht zuletzt auch die Einhaltung der Kosten, trotz der gerechtfertigten und notwendigen Unterbrechung des Projekts“, betont der Mobilitätsdezernent.

„Wir sind mit der Vorlage dieser Ergebnisse davon überzeugt, für alle Beteiligten die beste Lösung gefunden zu haben und sehen der Umsetzung des Projekts Rheinstraßenbrücke nun mit Optimismus und Zuversicht entgegen“, so Stadtrat Paul Georg Wandrey.

Präsentation "Weitere Planung Neubau Rheinstraßenbrücke"