Aufgrund der langen Planungs- und Vorbereitungszeit für den Ausbau der Jägertorstraße von der Parkstraße bis zur Kranichsteiner Straße (siehe dazu Magistratsvorlagen vom 26.09.2019/Vorlagen-Nr. 2019/0177/Beschluss-Nr. 405, vom 24.03.2021/Vorlagen-Nr. 2021/0068 und vom 18.05.2021/Vorlagen-Nr. 2021/0119) entsteht durch den Baupreisindex im Vergleich zur Kostenberechnung von 2019 ein erheblicher Mehrbedarf an Mitteln. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zusätzlichen Haushaltsmitteln in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch (29.) zugestimmt.
„Mit der angenommenen Magistratsvorlage wird ein neuer Ansatz als Kompromiss zwischen Verlässlichkeit und frühzeitiger Information gewählt, indem Mehrkosten nach erfolgter Ausschreibung eines Projekts zum Beschluss vorgelegt werden und so eine möglichst frühzeitige Klarheit mit relativ verlässlicher Kostenbasis geschaffen wird, da für die Bauleistung eine verbindlich bepreiste Leistungsbeschreibung vorliegt“, so Stadtrat Paul Georg Wandrey. Für eventuell erforderliche geänderte oder zusätzliche Leistungen wurde trotzdem ein Risikozuschlag von zehn Prozent berücksichtigt. „Mit der Baumaßnahme wird ein vor vielen Jahren gegebenes Versprechen an die Kranichsteiner endlich eingelöst“, so Wandrey weiter.
Straßenausbau
Die Mehrkosten für den Ausbau der Verkehrsflächen resultieren daraus, dass die aktualisierten Einheitspreise für die Herstellungsarbeiten deutlich höher ausfallen, als in der Kostenberechnung aus dem Jahr 2019 angesetzt. Insbesondere für Asphaltarbeiten sind die Preise in den letzten Jahren stark gestiegen.
Im Bereich der bestehenden Verkehrsflächen muss gemäß den 2024 erfolgten Baugrunderkundungen sowie der abfalltechnischen Voruntersuchungen teilweise mit stark belastetem Material der Deckschichten gerechnet werden, was zu Mehrkosten im Bereich Arbeitsschutz und Entsorgung führt.
Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich gezeigt, dass für die Herstellung der Straßenentwässerung deutlich mehr Aufwand notwendig ist, als in der Entwurfsplanung abzusehen war. Es müssen zusätzliche Schächte und Anschlussleitungen hergestellt werden. Für die Herstellung der Entwässerungsleitungen zum Anschluss an den vorhandenen Kanal in rund vier Meter Tiefe sind Mehrmengen an Bodenaushub zu erwarten, als in der Entwurfsplanung angenommen wurde.
Die vorhandene einseitige Straßenbeleuchtung muss mit dem Straßenausbau aufgrund der neuen Breite des Straßenquerschnittes künftig beidseitig hergestellt werden, weshalb Mehrkosten entstehen. Zusätzlich wird die bestehende Beschilderung im Zuge der Baumaßnahme vollständig ausgetauscht und erneuert.
Aufgrund von umfangreichen Baum- und Naturschutzmaßnahmen, die mit Sachverständigen im Zuge der Ausführungsplanung detaillierter festgelegt wurden, entstehen zusätzliche Mehrkosten.
Durchlass Ruthsenbach
Die Kosten für den Durchlass am Ruthsenbach sind gestiegen. Die Mehrkosten resultieren aus den höheren Einheitspreisen, als in der Kostenberechnung aus dem Jahre 2021 angesetzt. Weiter sind Mehrkosten aufgrund von notwendigen Kampfmitteluntersuchungen und aus Genehmigungsauflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt resultierenden Anpassungen für den Verbau der Baugrube notwendig.
Leitungsumverlegungen
Im Zuge der Ausführungsplanung wurde mit Leitungsschürfen festgestellt, dass eine Gasleitung über eine Länge von rund 450 Meter sowie eine Wasserleitung über 320 Meter verlegt werden müssen, da Kollisionen mit der Straßenplanung vorliegen. Die Haushaltsmittel für die Leitungsverlegungen sind von der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorübergehend zur Verfügung zu stellen, werden jedoch abschließend im Rahmen der Konzessionsverträge von den Leitungsträgern erstattet.
Erweiterung der Schachtbauwerke im Zuge des Straßenausbaus
Die bestehenden Schachtbauwerke in der Jägertorstraße sind mit einer Konusweite von DN 600 ausgebaut. Arbeitsschutzvorgaben im Kanalbau fordern Schachtdurchmesser von DN 800. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme sollen die vorhandenen Schachtkonusse getauscht werden. Diese zusätzlichen Leistungen im Bereich Kanalbau werden über eine eigene Kostenstelle für Schachtumbauten abgerechnet.
Wie beschrieben mussten für den Ausbau der Jägertorstraße durch notwendige Leitungsverlegungen sowie naturschutzfachliche und geotechnische Fragestellungen bereits im Vorfeld weitere Untersuchungen durchgeführt und Planungen angepasst werden. Dies hat dazu geführt, dass neben der Erhöhung der Baukosten auch die Kosten für Planungsleistungen höher ausgefallen sind als 2019 absehbar. Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 angemeldet und stehen vorbehaltlich der Genehmigung zur Verfügung. Für den Umbau der Schächte stehen Haushaltsmittel als Haushaltsausgabereste zur Verfügung.
Wie mit der Magistratsvorlage für den Ausbau der Jägertorstraße 2019 beschrieben, unterliegt die Maßnahme mit Einschränkungen der Erschließungsbeitragspflicht. Da die Jägertorstraße eine klassifizierte Kreisstraße ist, wird der Aufwand für die Fahrbahn und die Lichtsignalanlage entsprechend Baugesetzbuch nicht auf die Anlieger umgelegt. Damit unterliegen lediglich die Baumaßnahmen im Seitenbereich dem Erschließungsbeitrag (neunzig Prozent).
Die Straße erfüllt die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nach dem Mobilitätsfördergesetz im Förderbereich kommunaler Straßenbau (KSB). Allerdings sind nur die Teile förderungsfähig, die nicht dem Erschließungsbeitrag unterliegen. Die Höhe der Förderung liegt bei ungefähr siebzig Prozent. Ein Förderantrag wurde bei Hessen Mobil eingereicht und bewilligt. Der Zuwendungsantrag wird entsprechend der beschriebenen Mehrkosten fortgeschrieben.