Magistrat nimmt den Evaluationsbericht über die Grundsätze zur „Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt“ zur Kenntnis

(evi)

Bürgermeisterin Akdeniz: „Im Ergebnis der Evaluation wird deutlich, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt über ein wirksames Instrument einer sozialgerechten Wohnungspolitik verfügt / Stadtrat Kolmer: „Die konsequente Anwendung der Grundsätze entspricht einer zielgerichteten Wohnungsbaupolitik zur Schaffung eines attraktiven Wohnungsangebots für alle Bevölkerungsgruppen“

Darmstadts Innenstadt von oben. Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Vermessungsamt

In der Sitzung am Mittwoch, 20. November hat der Magistrat die erste Evaluation über die Grundsätze zur „Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt“ (SoBoDA) zur Kenntnis genommen und eine Aktualisierung der Grundsätze beschlossen.

Das Regelwerk gilt seit 2019 und verpflichtet seither Bauträger und Investoren unter anderem dazu, Wohnraum für geringe und mittlere Einkommen zu errichten, Kosten für Planungsleistungen, Erschließungsanlagen sowie Ausgleichsmaßnahmen zu übernehmen und sich an der Finanzierung von Kitas und Grundschulen zu beteiligen. Fünf Jahre nach Beschlussfassung wurde mit der Evaluation überprüft, wie wirksam die Regelungen bei neuen Bauvorhaben sind und Anpassungsbedarfe festgestellt.

„Im Ergebnis der Evaluation wird deutlich, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt über ein wirksames Instrument einer sozialgerechten Wohnungspolitik verfügt. Bei allen Wohnungsbauvorhaben wurden die beschlossenen Anteile im sozial geförderten Wohnungsbau von 25 Prozent der Bruttogeschossfläche für Haushalte mit geringen Einkommen sowie zusätzlich mindestens 20 Prozent der Bruttogeschossfläche für Haushalte mit mittleren Einkommen umgesetzt. Somit konnte vor allem die Versorgung von auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Bevölkerungsgruppen verbessert werden“, so Bürgermeisterin Barbara Akdeniz.

„Die konsequente Anwendung der Grundsätze in den letzten fünf Jahren entspricht einer zielgerichteten Wohnungsbaupolitik in Darmstadt zur Schaffung eines attraktiven Wohnungsangebots für alle Bevölkerungsgruppen. Mit den Grundsätzen hat sich ein verbindliches Regelwerk für alle Bauträger und Investoren etabliert, welche auch in allen zukünftigen Vorhaben weiterverfolgt werden. Um auch in Zukunft eine angemessene Anwendung der SoBoDA zu garantieren, wurde eine Anpassung an die Richtlinien zur sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen vorgenommen“, erklärt Stadtrat Michael Kolmer.

Hintergrund:

Die Grundsätze zur sozialgerechten Bodennutzung gelten für städtebauliche Verträge/Durchführungsverträge, sofern ein neues, zusätzliches Planungsrecht für Wohnnutzung geschaffen wird. Nur wenn die Stadt neues Planungsrecht schafft und der Investor dadurch einen angemessenen Mehrwert zu erwarten hat, kommen städtebauliche Verträge mit der Festlegung von Maßnahmen der „Sozialgerechten Bodennutzung“ in Betracht. Bei Verträgen zu Vergabe und Verkauf städtischer Grundstücke, die als Wohnraum genutzt werden sollen, gelten die Regeln der SoBoDA unabhängig von neuem Planungsrecht.